Der einflussreiche ehemalige Verfassungsrichter Ernst-Wolfgang Böckenförde ist am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Das bestätigte sein Sohn der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Der in Kassel geborene Jurist war 1983 auf Vorschlag der SPD, in der er auch Mitglied war, in den Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichtes gewählt worden. Dort war er für Asylrecht und das Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht zuständig. Er schied 1996 aus.
Staat ist auf „ethische Prägekraft“ von Religionsgemeinschaften angewiesen
Böckenförde gilt als einer der wichtigsten Staatsrechtler der Nachkriegszeit. Das „Böckenförde-Diktum“ gehört zu den am häufigsten zitierten staatsphilosophischen Gedanken: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.“ Böckenförde, selbst katholisch, wollte nach eigenen Angaben mit dem 1964 formulierten Satz beruhigend auf Katholiken einwirken, die mit Sorge auf die Liberalisierungstendenzen des Zweiten Vatikanischen Konzils blickten. Der Staat sei trotz der Säkularisierung auf die „ethische Prägekraft“ von Religionsgemeinschaften angewiesen. Die Süddeutsche Zeitung schrieb in ihrem Nachruf über Böckenförde, zwar sei dieser gestorben, „ein berühmter Satz von ihm aber hat das ewige Leben“.
Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) würdigte Böckenförde als „einen der profiliertesten Staatsrechtler und einen bedeutenden Intellektuellen“. Dieser habe „in demokratietheoretischen, rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Fragen gesellschaftliche und kirchliche Debatten“ geprägt. „Ernst-Wolfgang Böckenförde hat sich um unseren Rechtsstaat verdient gemacht.“
Von: Nicolai Franz
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