„Satire darf alles“, heißt es immer wieder. Ein Satz, der einfacher, aber auch unschärfer kaum sein könnte. Denn Satire darf beileibe nicht alles. Die Grenzen der Satire sind juristisch dort erreicht, wo nicht mehr die Kritik an einer Sache, sondern die bloße Schmähung einer Person im Vordergrund steht. Dann spricht man folgerichtig von „Schmähkritik“. Wo legitime Satire aufhört und wo Schmähkritik anfängt, ist nicht immer einfach zu sagen – und das beschäftigt daher auch immer wieder die Gerichte.
Im Sinne der medienethischen Aufklärung müsste man Satiriker Jan Böhmermann also eigentlich dankbar sein. Dafür, dass er mit seinem abstoßenden Gedicht „Schmähkritik“ auf großer Bühne in seinem Neo Magazin Royale ein Beispiel dafür geliefert hat, was Satire eben nicht mehr ist. So wies der Comedian von ZDF Neo vor und während seines Gedichtvortrags mehrfach darauf hin, dass es verboten sei, ein solches Stück öffentlich aufzuführen.