EmK: Ordinierungsverbot für Homosexuelle aufgehoben

In den USA können „bekennend praktizierende Homosexuelle“ Pastoren der Evangelisch-methodistischen Kirche werden. Die Generalkonferenz hat ein entsprechendes Verbot gekippt.
Von Norbert Schäfer
Ob homosexuelle Paare heiraten dürfen, haben in Europa die einzelnen Länder zu regeln. Ein Menschenrecht ist es nicht.

Die Generalkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK) in den USA hat das bisher geltende Ordinierungsverbot „bekennend praktizierender Homosexueller“ aufgehoben. 692 Delegierte stimmten für die Aufhebung des Verbotes, 51 dagegen. Einer EmK-Mitteilung vom Mittwoch zufolge stimmten die Delegierten der US-Generalkonferenz im amerikanischen Charlotte über die Aufhebung im Block ab, gemeinsam mit einem Paket von 22 weiteren Regelungen.

Der sogenannten „Konsenskalender“ ermöglicht es nach EmK-Angaben im parlamentarischen Verfahren, mehrere Vorlagen und Beschlussanträge gemeinsam zu verabschieden, ohne dass zuvor im Plenum darüber debattiert wurde. Als Voraussetzung dafür gilt, dass Konsensvorlagen zuvor vom entsprechenden Ausschuss „eine überwältigende Zustimmung“ erhalten haben und die Beschlüsse keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Verfassung der EmK haben.

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Der aktuelle Beschluss der Generalkonferenz richtet sich gegen eine Passage der amerikanischen EmK-Verfassung über Lehre und Ordnung. Dort stand bislang: „Praktizierte Homosexualität ist mit der christlichen Lehre unvereinbar. Bekennende praktizierende Homosexuelle können daher weder als Kandidaten für den pastoralen Dienst zugelassen, als Pastor oder Pastorin ordiniert werden noch eine Dienstzuweisung für den Dienst in der Evangelisch-methodistischen Kirche erhalten“. In der deutschen EmK-„Verfassung, Lehre und Ordnung“ ist nach Angaben der EmK-Deutschland der betreffende Artikel nicht wiedergegeben. Die Zentralkonferenz Deutschland hatte von ihrem Adaptionsrecht Gebrauch gemachte und diese Passage nicht in die deutsche Fassung übernommen.

Der Beschluss tritt nach EmK-Angaben für die USA mit Ablauf der Generalkonferenz-Tagung in Kraft, für die Zentralkonferenzen außerhalb der USA nach zwölf Monaten oder nach der nächsten Tagung der jeweiligen Zentralkonferenz. Für die Zentralkonferenz Deutschland und die Zentralkonferenz Mittel- und Südeuropa habe laut EmK-Deutschland diese Entscheidung keine direkte Auswirkung, da deren Kirchenordnungen keine entsprechenden Artikel enthielten.

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