Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt, aber noch keinen Beschluss zur Finanzierung gefasst. Im Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz, die am Freitag in Leipzig zu Ende ging, heißt es, die Rundfunkkommission der Länder werde gebeten, bis Dezember „mögliche Optionen zu prüfen und einen Vorschlag zu unterbreiten“. Die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung um 58 Cent auf 18,94 Euro zum Jahreswechsel empfohlen.
Über den Rundfunkbeitrag wird seit Monaten diskutiert. Vor dem Treffen in Leipzig hatten sich mehrere Ministerpräsidenten, unter anderem Markus Söder (CSU) aus Bayern und Stephan Weil (SPD) aus Niedersachsen, gegen eine Erhöhung ausgesprochen. Die Medienpolitik darf aber nur unter eng definierten Voraussetzungen von der KEF-Empfehlung abweichen.
Als die von der Kommission empfohlene Beitragserhöhung 2020 ausblieb, reichten die öffentlich-rechtlichen Sender Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. Die Karlsruher Richter gaben den klagenden Sendern im Sommer 2021 recht und legten den monatlichen Beitrag auf 18,36 Euro fest. Der Bremer Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) schrieb am Freitag im Netzwerk X, es sei davon auszugehen, „dass die Anstalten die Beitragserhöhung einklagen – mit sehr hohen Erfolgsaussichten“.
Der Reformstaatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sieht unter anderem vor, mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und mehrere Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF einzusparen. Der Kultursender 3sat, den ARD und ZDF mit dem Österreichischen Rundfunk (ORF) und der Schweizer SRG SSR betreiben, soll weitgehend in den deutsch-französischen Sender Arte überführt werden. Gegen die mögliche Einstellung von 3sat hatten zahlreiche Kulturschaffende und Politikerinnen und Politiker protestiert.