Im Antwortschreiben des Außenministers heißt es: "Die Berufung gegen das
im Herbst 2010 gefällte Todesurteil war nunmehr erfolgreich, das Verfahren ist an das
erstinstanzliche Gericht zur weiteren Sachaufklärung zurückverwiesen
worden." Bedenklich sei jedoch, so der FDP-Politiker, dass das
Berufungsgericht die Abkehr vom Christentum zur Voraussetzung für die
Aufhebung der Todesstrafe mache.
Das Auswärtige Amt werde die Umstände im Verfahren gegen Youcef Nadarkhani zum Anlass nehmen, in Abstimmung mit den EU-Partnern dieses Anliegen bestmöglich zu unterstützen. Außerdem kündigte Westerwelle an, dass sein Ministerium und die zuständigen Mitarbeiter der Länderreferate in dieser Angelegenheit weiter mit Baake in Kontakt bleiben werden.
Zeit, um zu verhandeln
Auch Volker Kauder bedankte sich in seinem Antwortbrief. Für seine Arbeit für verfolgte Christen sei es von enormer Bedeutung, auf besonders wichtige Fälle aufmerksam gemacht zu werden. Der Christdemokrat ist froh über die positive Entwicklung, die der Fall genommen hat: "Der Berufung wurde stattgegeben und der Fall zurück an die erste Instanz verwiesen, die nun die Vorwürfe erneut prüfen muss." Dies verschaffe etwas Zeit, mit den zuständigen iranischen Behörden zu verhandeln. "Ich habe die Hoffnung, dass wir mit diesem zweigleisigen Vorgehen aus diplomatischem und öffentlichem Druck von Hilfsorganisationen etwas Positives für Pastor Nardakhani erreichen", so Kauder. Der Einsatz für Religionsfreiheit sei angesichts der erschütternden Realität in diesem Land dringend geboten.
Die Nachrichtenagentur idea hatte Anfang August von der Verurteilung durch die erste Kammer des Revolutionsgerichtes berichtet. Dem Pastor wurde die "Verbreitung nicht-islamischer Lehre" und der "Abfall vom islamischen Glauben" zur Last gelegt. 2006 hatten ihn die Behörden ohne Verurteilung wieder freigelassen.
Die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) hatte nach der Bestätigung des Urteils die sofortige Freilassung Nadarkhanis gefordert. Die Inhaftierung und das Todesurteil bedeuteten einen Bruch von bindendem Völkervertragsrecht, bewertete dies der zuständige IGFM-Referent Walter Flick gegenüber idea als deutliches Signal. Auf die ihm gegebene Möglichkeit, seinen Glauben zu widerrufen, verzichtete Nadarkhani. Laut IGFM wäre er der erste Konvertit seit etwa 20 Jahren, der aufgrund seines Glaubens hingerichtet würde. (pro)