5.000 Euro und eine „geständige Einlassung“ – damit ist Sebastian Edathy das Strafverfahren um Kinderpornografie los. Am Montag hat das Landgericht Verden das Verfahren gegen den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten gegen Auflagen eingestellt. Das ist bei weniger schweren Delikten und bei Ersttätern nicht ungewöhnlich. Es entlastet die Justiz und schützt den Angeklagten. Denn so lang er nicht verurteilt ist, gilt er als unschuldig. Freigesprochen ist er damit aber auch nicht. Kinder- und jugendpornografische Bilder und Schriften zu besitzen, zählt rechtlich als Vergehen, nicht als Verbrechen. Damit ist es möglich, das Verfahren einzustellen, wenn die „Schwere der Schuld“ dem nicht entgegensteht. Das tat sie aus Sicht der Richter und Staatsanwälte im Fall Edathy offenbar nicht.
Der Prozess mag einwandfrei verlaufen sein – die Entscheidung irritiert trotzdem. Sie sendet ein zweifelhaftes Signal und weckt mehr Fragen als Antworten. Es sollen nur wenige Bilder gewesen sein, das Vergehen könne als nicht so schlimm eingestuft werden, wie der Begriff „Kinderpornografie“ klingt. Schön und gut. Schließlich müssen die Richter differenzieren und auch der Beschuldigte hat Rechte.
Aber wer das Thema als durchschnittlicher, juristisch nicht vorgebildeter Mediennutzer verfolgt, sieht: Für 5.000 Euro kommt man mit Kinderpornografie davon. Fußballspieler Marco Reus musste über eine halbe Million hinlegen – weil er ohne Führerschein zu schnell gefahren ist. Wo bleibt da die Relation? Auf Facebook macht der sarkastische Post die Runde, Edathy könne froh sein, nur Kinderpornos und keine Musik heruntergeladen zu haben. „Sonst hätten sie ihn ja richtig drangekriegt.“ Diese Fälle kann man nicht pauschal miteinander vergleichen. Aber die Botschaft, die darin mitschwingt, ist dramatisch. Denn sie weckt Misstrauen gegenüber dem Rechtssystem.