Disziplinarverfahren gegen Pfarrer wegen AfD-Kandidatur

Ein Pfarrer aus Quedlinburg kandidiert auf der Liste der AfD für die Stadtratswahl – zum Unmut seines Arbeitgebers, der nun ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat.

Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) hat gegen den wegen seiner AfD-Kandidatur umstrittenen Pfarrer Martin Michaelis ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Der in Quedlinburg wohnende Geistliche kandidiert dort als Parteiloser auf der Liste der AfD für die Stadtratswahl am 9. Juni. Mit der Eröffnung des Verfahrens werde ihm die öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung, beispielsweise Tauf- oder Abendmahlsfeiern, für die Dauer des Verfahrens untersagt, teilte die Landeskirche am Dienstag in Magdeburg mit. Der Kirchenkreis Egeln hatte Michaelis bereits am 15. März die Beauftragung für den Pfarrbereich Gatersleben entzogen.

Zur Begründung hieß es, mit der Kandidatur für die AfD, deren Landesverbände in Sachsen-Anhalt und Thüringen vom Verfassungsschutz als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft würden, unterstütze Michaelis mutmaßlich deren Programmatik. Er erwecke damit den Anschein, als sei rechtsextremes Gedankengut, das sich gegen die Menschenwürde, gegen das Demokratie- und gegen das Rechtsstaatsprinzip richte, vereinbar mit christlicher Theologie und Haltung.

Sein öffentliches Auftreten stehe nach den jüngsten Verlautbarungen des Landeskirchenrates der EKM und der Bischofskonferenz der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands mutmaßlich im Widerspruch zum christlichen Menschenbild, hieß es. Dieses betrachte jeden Menschen als Geschöpf und Ebenbild Gottes. Insoweit komme auch ein Verstoß des Pfarrers gegen die ihm obliegende Treue- und Loyalitätspflicht gegenüber seiner Landeskirche in Betracht.

epd
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