Einen gleichlautenden Brief von Baake erhielt auch der Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Volker Kauder. Die Nachrichtenagentur idea
hatte von der Verurteilung durch die erste Kammer des
Revolutionsgerichtes berichtet. Nadarkhani wurde die "Verbreitung
nicht-islamischer Lehre" und der "Abfall vom islamischen Glauben" zur
Last gelegt. Der Pastor war deswegen bereits im September 2010 zum Tode
durch den Strang verurteilt worden, 2006 hatten ihn die Behörden noch
ohne Verurteilung wieder freigelassen.
Nach der Bestätigung des Urteils im Berufungsverfahren in der letzten Woche hatte auch die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) die sofortige Freilassung Nadarkhanis gefordert. Das Generalkonsulat in Frankfurt am Main verweigerte die Übergabe einer Liste mit fast 4.000 Unterschriften an den iranischen Konsul Mohammad Sadegh Abdollahi. Dafür sei die Botschaft der islamischen Republik in Berlin zuständig, hieß es.
Bruch von bindendem Völkervertragsrecht
Der zuständige IGFM-Referent Walter Flick bezeichnete dies gegenüber idea als deutliches Signal. Die Inhaftierung und das Todesurteil bedeuteten einen Bruch von bindendem Völkervertragsrecht. "Man lässt sich auf keinen Austausch mit Menschenrechtsorganisation ein!" Die Entscheidungsträger im Iran müssten sich nun dringend des Falls annehmen. Auf die ihm gegebene Möglichkeit seinen Glauben zu widerrufen, verzichtete Nadarkhani. Laut IGFM wäre er der erste Konvertit seit etwa 20 Jahren, der aufgrund seines Glaubens hingerichtet werden würde. (pro)