Was Ferda Ataman auf Twitter verkündete, lässt stark daran zweifeln, ob sie die richtige für die Position der Antidiskriminierungsbeauftragten ist. Über den offiziellen Account der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ließ sie sich wie folgt zitieren: „Häufig wird ‚Diversität‘ noch mit Frauenförderung gleichgesetzt. Vielfalt heißt aber auch, Menschen mit unterschiedlichen sexuellen Identitäten, Religionen oder Herkunftsgeschichten in den Blick zu nehmen.“
Im Begleittext heißt es: „Unternehmen sollten eine Bestandsaufnahme machen, wie vielfältig ihre Belegschaft sei und dabei verschiedene Merkmale in den Blick nehmen.“ Folgt man dem, sollen Unternehmen künftig intime Daten über ihre Mitarbeiter speichern und berücksichtigen: „Max Mustermann, 42, schwul, atheistisch“; „Sabine Müller, 60, heterosexuell, katholisch, Eltern sind Sudetendeutsche.“
Aufgrund dieser Daten können Unternehmen dann ausrechnen, ob in ihrer Abteilung schon vermeintlich genug Personen aus jeder Gruppe vertreten sind. Eine solche Datenbank würde sofort für Herzrasen bei jedem Datenschutzbeauftragten sorgen. Denn natürlich wäre so ein Vorhaben hochgradig illegal. Den Arbeitgeber gehen intime, private Informationen in aller Regel nichts an.
Das Unternehmen sollte darauf achten, dass seine Mitarbeiter qualifiziert sind und es ihnen gut geht. Dazu braucht es aber kein Register über ihr Privatleben. Das sollte sich auch bis zur Antidiskriminierungsbeauftragten herumgesprochen haben.