Im Februar 2018 erhielt Pfarrer Max Eisfeld, Seelsorger im rheinland-pfälzischen Hochspeyer, eine Strafanzeige der Ausländerbehörde, weil er einen ausreisepflichtigen Ausländer bei sich beherbergte. Er sollte 2.500 Euro zahlen. Seine Kirche hatte zuvor die Behörden über das Kirchenasyl des Mannes aus der Zentralafrikanischen Republik informiert. „Ich war überrascht“, sagt Eisfeld der Tageszeitung Die Welt. „Es war das erste Mal in Rheinland-Pfalz, dass eine Kirchengemeinde wegen Kirchenasyl belangt wurde.“ Eisfeld erklärt, der Mann sollte nach Italien abgeschoben werden, wo es für Afrikaner „alles andere als leicht“ sei. Außerdem wurde er auf der Flucht von seiner Frau getrennt, sein Bruder wurde umgebracht. Er war in ärztlicher Behandlung in Kaiserslautern. Ziel sei es gewesen, die deutschen Behörden dazu zu bringen, noch einmal prüfen, ob hier nicht doch ein Härtefall vorliegt, sagt Eisfeld.
Welt-Autorin Ricarda Breyton schreibt: „Der Druck auf Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, nimmt zu; so zumindest sehen es viele evangelische und katholische Pfarrer.“ Schon seit Jahrzehnten gewährten einige von ihnen ausreisepflichtigen Ausländern Unterschlupf, um sie vor einer Abschiebung zu bewahren. Seitdem ab 2014 immer mehr Asylbewerber nach Deutschland einreisten, sei auch die Zahl der Kirchenasyle und damit die Kritik daran gestiegen. „Gab es im Jahr 2013 noch 79 Kirchenasylfälle, waren es 2018 schon 1325.“
„Viel zu selten geschulte Entscheider“
Dietlind Jochims, Vorsitzende des Vereins Asyl in der Kirche, bestätigt: Gemeinden und „Geflüchtete im Kirchenasyl“ seien „in mehrfacher Hinsicht“ zusätzlichem Druck ausgesetzt. Im Jahr 2017 habe das BAMF noch rund 80 Prozent der Kirchenasylfälle als Härtefälle anerkannt, die Argumentation der Kirchen also übernommen. Inzwischen sei die Zahl der positiven Voten allerdings „auf nahe null“ gesunken.
Auch die Grünen-Bundestagsfraktion kritisiert die Praxis des BAMF. „Die Kriminalisierung von Kirchenasyl gewährenden Gemeinden, die in Durchsuchungen von Gemeinderäumen und Pfarrhäusern gipfelte, ist unsäglich“, sagt die flüchtlingspolitische Sprecherin Luise Amtsberg. Bei Menschen im Kirchenasyl handle es sich „häufig um Opfer von Menschenhandel, die im Rahmen eines Dublin-Verfahrens nach Italien zurücküberstellt werden sollen – dorthin, wo sie in die Prostitution gezwungen werden“. Viel zu selten fänden die Anhörungen beim BAMF „unter Einbeziehung besonders geschulter Entscheider“ statt.
Auch SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci äußert Zweifel daran, dass das BAMF Härtefälle immer als solche erkenne. „In meinem Arbeitsalltag begegnen mir medizinische Notfälle und Fälle, bei denen es um Konversion oder Homosexualität geht, die zweifeln lassen, ob die nötige Sensibilität bei der Prüfung von Einzelfällen vorhanden ist“, sagte er der Welt. Ziel müsse sein, „dass das BAMF im Rahmen seiner Qualitätsoffensive immer besser in der Lage ist, Härtefälle auch als solche zu identifizieren.“
Das BAMF übte seinerseits Kritik an den Asyl gewährenden Kirchengemeinden, berichtet die Welt. „Zwar bemühten sie sich um eine Umsetzung der Verfahrensvorgaben, wie etwa die hohe Quote der eingereichten Dossiers belege. Allerdings führe ein ablehnender Bescheid des BAMF ‚nur im begrenzten Umfang’ zum Verlassen des Kirchenasyls.“ So verblieben von August bis Dezember 2018 85 Prozent der Antragsteller nach ablehnender Entscheidung im Kirchenasyl, von Januar bis Juni 2019 sogar 90 Prozent.
Von: Jörn Schumacher