Deutsche Methodisten stellen sich gegen Kirchen-Beschluss zur Homoehe

Den Beschluss der Generalkonferenz der methodistischen Kirche zur Ablehnung von gleichgeschlechtlichen Ehen und homosexuellen Predigern gehen nicht alle Mitglieder mit. Pastor Klaus Ulrich Ruof vom Referat für Öffentlichkeitsarbeit der Evangelisch-methodistischen Kirche sagt gegenüber pro, dass sowohl inhaltlich als auch formal-rechtlich noch viele Fragen offen seien.
Von PRO
Pastor Klaus Ulrich Ruof von der Evangelisch-methodistischen Kirche in Deutschland: „Die Entscheidung in St. Louis fiel entgegen einer deutlich mehrheitlichen Entscheidung der Bischöfe des Bischofsrates unserer Kirche“

pro: Worum geht es bei den Spannungen nach der Generalversammlung am 26. Februar in St. Louis in der methodistischen Kirche?

Klaus Ulrich Ruof: In St. Louis war die Generalkonferenz unserer Kirche, das ist das weltweit oberste kirchenleitende und im Blick auf Kirchenordnungsfragen beschlussfassende Gremium. Dieses Gremium tagte in einer außerordentlichen Sitzung, also zwischen dem üblichen Vierjahreszyklus. Es ging ausschließlich um die Kirchenordnungsfragen zur Homosexualität. Es lagen unterschiedliche Lösungsvorschläge vor, um aus dieser spannungsgeladenen Patt-Situation der letzten Generalkonferenzen herauszukommen. Die Entscheidung fiel entgegen des Vorschlags einer Kommission und auch entgegen einer deutlich mehrheitlichen Entscheidung der Bischöfe des Bischofsrates unserer Kirche aus mit einer knappen Mehrheit für den so genannten „Traditional Plan“. Damit wurde die konservative Sicht in diesen Fragen erneut betont, und darüber hinaus wurden zusätzliche, verschärfende Maßnahmen beschlossen.

pro: Worum handelte es sich da?

Dabei geht es um ausführlich beschriebene Straf- und sogar Nachforschungsmaßnahmen. Dazu gehören beispielsweise die Suspendierung vom Dienst für ein Jahr ohne Gehaltszahlung oder das Nachforschen in Sozialen Medien, um zu klären, ob es sich bei Bewerbern für den Predigtdienst eventuell um praktizierende Homosexuelle handelt. Bischöfe, Superintendenten und Mitglieder der Predigtamtskommission müssen sich per Unterschrift dazu verpflichten, alle Regelungen in dieser Hinsicht zu befolgen. Von diesen verschärfenden Regelungen sind die meisten an den internationalen Rechtshof der Evangelisch-methodistischen Kirche verwiesen, um zu klären, ob das überhaupt mit der Verfassung der Kirche kompatibel ist.

pro: Wie bindend ist die Abstimmung in St. Louis für die Kirche nun?

Zunächst ist die Entscheidung getroffen und daher bindend. Da viele Entscheidungen noch beim Rechtshof zur Prüfung sind, ist vieles aber noch im Unklaren. Außerdem sieht die Beschlussfassung von dieser außerordentlichen Generalkonferenz ausdrücklich vor, dass weltweit alle jährlichen Konferenzen sich zu dieser Beschlussfassung äußern müssen. Da diese Generalkonferenz in einer außerordentlichen Sitzung tagte, wurde beschlossen, dass diese Rückmeldungen bis spätestens zwölf Monate nach der nächsten ordentlichen Generalkonferenztagung im Mai 2020 vorliegen müssen. Da die für die EmK in Deutschland zuständige Zentralkonferenz im November 2020 tagt, muss sich unsere Kirche in Deutschland spätestens dann zu dieser Beschlussfassung rechtsverbindlich geäußert haben. Bis dahin sind die bei der Generalkonferenz gefassten Beschlüsse noch nicht in Kraft.

pro: Der Beschluss von St. Louis könnte also noch gekippt werden?

Die Nachrichten aus allen Regionen unserer Kirche weltweit zeigen, dass diese Beschlussfassung und was aus ihr folgt extreme Unsicherheit und Betroffenheit auf allen Ebenen ausgelöst hat. Mit der Verschärfung sind viele inhaltliche Fragen aufgekommen, aber auch formale Fragen. Konkret für Deutschland hat der Kirchenvorstand nach der Generalkonferenz in St. Louis Anfang März getagt und eine erste Meinungsäußerung kundgetan, in der es heißt, dass die Beschlussfassung in dieser Form und mit allen Konsequenzen inakzeptabel ist. Das ist allerdings kein Beschluss mit formal-juristischer Gültigkeit, weil der Kirchenvorstand dazu gar nicht befugt ist. Es ist eine Stellungnahme, die deutlich macht, dass die Inhalte dieses Generalkonferenzbeschlusses so nicht akzeptabel sind und ein Weg mit „Runden Tischen“ vorgeschlagen wird, um sich damit auseinanderzusetzen.

pro: Was befürchten Sie ansonsten?

Wenn die Beschlussfassung in ihrer radikalen Konsequenz umgesetzt wird, führt dies zu einer Spaltung der EmK weltweit. Deswegen ist jetzt die Frage, ob da möglicherweise noch gegengesteuert werden kann.

pro: Welche Lösungen könnte es Ihrer Meinung nach geben?

Das ist momentan absolut schwer zu sagen. Im Prinzip ist jede Generalkonferenz autark in ihren Entscheidungen, so dass rein theoretisch die ordentlich tagende Generalkonferenz im Mai 2020 sich noch einmal mit der Beschlussfassung beschäftigt und zu einem anderen Ergebnis kommt. Aber das ist wirklich nur Theorie.

pro: Wie steht die EmK in Deutschland zur Frage einer möglichen Spaltung?

Unser Kirchenvorstand hat gesagt: Wenn dieser Beschluss nach derzeitigem Stand in Deutschland umgesetzt würde, dann würde es wohl auch bei uns in Deutschland zu einer Spaltung kommen. Der Kirchenvorstand hat aber betont: Wir wollen uns jetzt mit allen, auch mit jenen mit sehr unterschiedlichen Meinungen, an einen Tisch setzen, um einen Weg zu suchen, den wir als gangbar erachten. Eindeutig hat der Kirchenvorstand aber erklärt, dass wir uns als Kirche in Deutschland vom methodistischen Erbe her ganz klar als eine Kirche sehen, die über nationale Grenzen hinweg besteht. Eine eigenständige methodistische Kirche in Deutschland streben wir nicht an.

Vielen Dank für das Gespräch!

Die Fragen stellte Jörn Schumacher.

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