Die entsprechende Beschlussfassung des Kirchenvorstandes vom Wochenende gilt vorläufig bis zur nächsten Zentralkonferenz, die voraussichtlich im November kommenden Jahres tagt. Der Kirchenvorstand setzte Passagen der in der EmK gültigen Ordnung vorläufig außer Kraft, die negative Aussagen zum Thema Homosexualität sowie die entsprechenden Verbote kirchlicher Handlungen enthalten. Damit werde Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, sich für die Belange von Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen stärker zu öffnen, hieß es. Diese Öffnung erfolge weder automatisch, noch ergebe sich daraus ein Zwang. Ordinierten Geistlichen werde Gewissensschutz garantiert und Gemeinden werde zugesichert, gleichgeschlechtlichen Paaren nicht automatisch kirchliche Handlungen gewähren zu müssen.
Zum anderen ist die Neuformierung eines „Gemeinschaftsbundes“ innerhalb der deutschen Methodisten geplant, der besonders in Fragen von Sexualität und Ehe eine ausdrücklich konservative Profilierung haben wird. Der „Gemeinschaftsbund“ bleibt Teil der Kirche. Einzelne Kirchenglieder sowie Gemeinden oder Bezirke könnten sich diesem Bund anschließen, hieß es. Menschen und Gemeinden mit überwiegend konservativer Prägung in sexualethischen Fragen hätten damit weiterhin innerhalb der Kirche eine Heimat.
Die Evangelisch-methodistische Kirche (EmK) in Deutschland zählt rund 51.000 Gläubige. Der Weltrat Methodistischer Kirchen verbindet rund 51 Millionen Menschen. Der Methodismus bildete sich im 18. Jahrhundert in England als Erweckungsbewegung.
Von: epd