Demokraten scheitern im Senat mit Gesetz für Recht auf Abtreibung

In Amerika ist die demokratische Partei mit dem Vorhaben gescheitert, ein Recht auf Abtreibung zu garantieren. Die Republikaner stellten sich dagegen.
Von Johannes Schwarz
Der US-Senat in Washington D.C. hat mehrheitlich erneut gegen ein Gesetz votiert, das die Abtreibung nach der 20. Schwangerschaftswoche verbieten sollte

Die USA bekommen kein einheitliches bundesweites Abtreibungsgesetz. Im US-Senat scheiterten die Demokraten mit einem Versuch, ein solches Gesetz sicherzustellen. Mit einem solchen Ausgang der Abstimmung war im Vorfeld gerechnet worden. Daher waren die Debatte und die Abstimmung in erster Linie ein symbolischer Vorgang.

Mit 51 zu 49 Stimmen blockierten die Republikaner am Mittwoch eine Abstimmung über den demokratischen Gesetzesentwurf. Dies war durch eine mehr als 100 Jahre alte Reglung möglich. Diese besagt: Bei vielen Gesetzesvorhaben müssen 60 der 100 Senatoren einem Ende der Debatte zustimmen, damit es überhaupt zu einem Votum kommen kann. Dieses Quorum wurde verfehlt, sodass das bundesweite Recht auf Abtreibung im parlamentarischen Prozess abgelehnt wurde.

Gesetze in Bundesstaaten unterschiedlich

Bislang gibt es in Amerika kein landesweit einheitliches Gesetz zu Schwangerschaftsabbrüchen. Jeder Bundesstaat regelt dies selbst. Allerdings sind Abtreibungen mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt. Dies entspricht etwa der 24. Schwangerschaftswoche. Ein Urteil des Obersten Gerichts in Amerika von 1973 ist hierfür grundlegend.

Die US-Demokraten versuchen seit Jahrzehnten, ein bundeseinheitliches liberales Abtreibungsgesetz auf den Weg zu bringen. Anfang Mai wurde ein Entwurf einer Urteilsverkündung des Obersten Gerichts geleakt und vom Magazin „Politico“ veröffentlicht. Aus diesem geht hervor, dass das liberale Abtreibungsrecht gekippt werden könnte.

In Amerika und weltweit diskutierten Politik und Gesellschaft über das Für und Wider eines liberalen Abtreibungsgesetzes. Es kam zu großen Demonstrationen auf beiden Seiten. Bisher lehnen zahlreiche republikanisch regierte Staaten ein solches Gesetz strikt ab. Sollte das aktuelle Recht auf Abreibung vom Gericht tatsächlich gekippt werden, läge die Zuständigkeit eines neuen Gesetzes bei den Bundesstaaten.

US-Präsident Joe Biden sprach davon, dass die Republikaner das Recht der Amerikaner auf eine persönliche Entscheidung des eigenen Körpers behindern. Die Wähler sollten bei den Kongresswahlen im November dieses Thema bedenken. Biden hofft, dass es nach den Wahlen eine Mehrheit für das Recht auf Abtreibung gibt.

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3 Antworten

  1. Abtreibung, also die Tötung eines ungeborenen Menschen, ist an sich grauenvoll.
    Was aber an dem Vorhaben der „Demokraten“ noch viel erschreckender ist, dass ist doch die Anmaßung, man könne Menschenrechte durch Mehrheitsbeschluss einfach einem (ungeborenen) Menschen entziehen.

    Menschenrechte stehen dem Menschen aufgrund seines Menschseins zu.
    – Nicht weil irgendwelche Mächtigen diese netterweise zuerkennen möchten.

    Wir sind aber heute mit einem Nihilismus und De-Konstruktivismus konfrontiert, der das Menschsein nach Gutdünken umdefinieren will. Damit aber ließe sich jede Unmenschlichkeit „legitimieren“.

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  2. „Allerdings sind Abtreibungen mindestens bis zur Lebensfähigkeit des Fötus erlaubt. Dies entspricht etwa der 24. Schwangerschaftswoche. Ein Urteil des Obersten Gerichts in Amerika von 1973 ist hierfür grundlegend.“ Ich halte schon DIESES für einen Skandal. Hier wird der Zeitpunkt genannt, zu dem das Kind außerhalb des Mutterleibes selbsständig leben könnte. Aber nach unserer Rechtsprechung ist das Kind schon ab der sog. Nidation ein Mensch. Mit Verschmelzung von Samen- und Eizelle ist menschliches Leben entstanden. Und wenn dies nicht ganz konsequent so gesehen wird, bleibt der Abtreibungsvorgang für mich ganz klipp und klar SÜNDE. In der 24. Schwangerschaftswoche, bis wohin die USA schon bisher die Abtreibung erlaubt, ist das Ungeborene körperlich vollständig gebildet. In meinen Augen ist die Abtreibung falsch von Anfang an. Es sei denn, die Schwangerschaft wäre lebensbedrohlich für die Mutter. Glauben wir denn, wir könnten irgendwelche Kompromisse mit Gott, dem HERRN schließen, und er würde sich darauf einlassen? Es ist doch eine Riesentäuschung, sonst nichts!

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  3. Biden und seine Demokraten wollen den Wählern eines US-amerikanischen Bundeslandes nicht das verfassungsmäßige Recht zugestehen, selbst als Staat festzulegen, wie sie es mit der „Abtreibung“ halten wollen. Die radikale Linke, mithin (noch) eine Minderheit, will allen Menschen im Lande ihren Willen und ihre Sicht aufdrücken. Das ist die „Demokratie“ der „Demokraten“.
    Abgesehen davon sollten wir statt „Schwangerschaftsabbruch“ (oder „Reproduktive Health“) weiterhin von Mord reden (geplantes Töten eines Menschen). Da dieser unter Ausnutzung der Wehrlosigkeit und Arglosigkeit des Opfers erfolgt, ist wohl das Merkmal der Heimtücke gegeben; es handelt sich also um Mord (s. §211 StGB), nicht um „Tötung“ oder Totschlag (a. §212 StGB).
    Ich denke, dass ein Mensch nicht für die Fehler und Bosheit seiner Erzeuger mit Verlust des eigenen Lebens haften darf.
    Der dumme Spruch, den man wieder hört: „Mein Bauch gehört mir!“ gilt eben auch für das ungeborene Baby: Die Mutter hat kein Recht am Bauch des Babys (und pars per toto, am gesamten Baby), der gehört dem Baby. Es ist die Gesinnung eines Mörders und Tyrannen, sich andere Menschen (Individuen) als Eigentum zu vereinnahmen, über das man wie über eine Sache frei verfügen könne.
    Das Gericht Gottes nach Römer 1 vollzieht sich vor unseren Augen!

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