Debatte des Ethikrates live im Netz

Im Februar hat das Bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt. In einer öffentlichen Plenarsitzung erläutert der Deutsche Ethikrat am morgigen Donnerstag die Kontroversen eines „Rechts auf Selbsttötung“ erläutern. Die Sitzung wird ab 9.30 Uhr im Netz übertragen.
Von PRO
Inwiefern darf der Mensch bei Sterben mithelfen: Der deutsche Ethikrat lädt zu einer Debatte ein, die live im Netz übertragen wird.

Der Deutsche Ethikrat hat sich schon mehrfach mit dem Thema der Suizidbeihilfe befasst. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Februar nimmt er zum Anlass, um im Rahmen einer öffentlichen Plenarsitzung die Debatte aus mehreren Perspektiven zu beleuchten. Die Veranstaltung wird am morgigen Donnerstag ab 9.30 Uhr via Livestream auf der Website des Deutsches Ethikrates übertragen.

Ausgehend von den unterschiedlichen Deutungen zentraler Begriffe wie Freiheit, Autonomie und Selbstbestimmung möchten die Mitglieder diskutieren, unter welchen Voraussetzungen ein Suizid als freiverantwortlich anzusehen ist und wie dies operationalisiert werden kann. Laut Internetseite des Ethikrates stehen die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit sowie der Einfluss sozialer Faktoren im Fokus.

Publikum darf mit diskutieren

Nach der Begrüßung durch die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates Alena Buyx geht es zunächst um den medizinisch-psychologischer Sachstand. Anschließend werden philosophische, ethische und theologische Perspektiven erläutert. Um 11:30 Uhr geht es im zweiten Debattenteil um verfassungs- und strafrechtliche Aspekte. Ab 12:25 Uhr ist das Publikum eingeladen, mitzudiskutieren.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Das Publikum ist eingeladen, den Debatten im Online-Chat aus der Internetseite und unter #Suizidbeihilfe auf Twitter zu folgen. Eine weitere Veranstaltung zum Thema „Sterbewünsche und suizidales Begehren“ ist für den 17. Dezember 2020 geplant.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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