Mit ihrer Äußerung zu Schusswaffen an der Grenze hat Frauke Petry, Bundesvorsitzende der Alternative für Deutschland (AfD), wieder einmal die Empörung und die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich und ihre Partei gezogen. In einem am 30. Januar in der Tageszeitung Mannheimer Morgen veröffentlichten Interview wurde sie gefragt, was ein Grenzpolizist tun sollte, wenn ein Flüchtling den Grenzzaun – sollte es einmal in Deutschland einen geben – überkletterte. Sie antwortete: „Er muss den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls auch von der Schusswaffe Gebrauch machen. So steht es im Gesetz.“ Auf Nachfrage erklärte sie: „Ich habe das Wort Schießbefehl nicht benutzt. Kein Polizist will auf einen Flüchtling schießen. Ich will das auch nicht. Aber zur Ultima Ratio gehört der Einsatz von Waffengewalt.“
Die Empörung über Petrys Aussagen ist gerechtfertigt, denn die sind völlig unverhältnismäßig. Auf ihrer Facebookseite rechtfertigt sie sich zwar mit dem Verweis auf das „Gesetz über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes“. Dort ist auch der Schusswaffengebrauch an der Grenze geregelt, allerdings deutlich eingeschränkter, als sie es in den Raum gestellt hat. Geschossen werden darf demnach nur, wenn sich Personen der wiederholten Weisung, anzuhalten, oder einer Personenüberprüfung „durch die Flucht zu entziehen versuchen“.