Darum dürfen in bayerischen Behörden Kreuze hängen

Kreuze werden weiterhin in Eingangsbereichen von Behörden und anderen Dienstgebäuden des Freistaats Bayern zu finden sein. Das entschied bereits im Juni der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und liefert nun die schriftliche Begründung.
Von Martin Schlorke
Gekreuzigter Jesus

Im Juni hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) die Klagen gegen den umstrittenen „Kreuzerlass“ der bayerischen Staatsregierung von April 2018 abgewiesen. Am Dienstag teilte das Gericht in einer Pressemitteilung die Gründe für die Entscheidung mit.

Demnach werde durch das Anbringen der Kreuze das objektiv-rechtliche Neutralitätsgebot des Staates zwar nicht gewahrt, weil es als ein Symbol christlich-religiöser Überzeugungen anzusehen ist. Allerdings begründe diese Feststellung keine einklagbaren subjektiven Rechte.

Einen solchen Abwehrspruch könnten die Kläger nur dann geltend machen, wenn ihre Grundrechte verletzt würden. Eine Verletzung in ihrem Grundrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit oder in ihrem Recht auf Gleichbehandlung liege aber nicht vor, erklärte das Gericht. Da sich die Kreuze im Eingangsbereich von Behörden oder Dienstgebäuden befinden, seien Besucher dieser Gebäude „nur flüchtig“ mit ihnen konfrontiert. Das unterscheide den Sachverhalten etwa von Kreuzen in Klassenzimmern.

„Keine Missionierung“

Die Richter bewerteten die Kreuze im Eingangsbereich als „passives Symbol“ ohne „missionierende oder indoktrinierende Wirkung“. Ihnen komme keine „den christlichen Glauben fördernde Wirkung zu“. Damit sei die Weltanschauungsfreiheit der Kläger nicht beeinträchtigt.

Hintergrund ist der im April 2018 auf Initiative von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) erlassene „Kreuzerlass“ im bayerischen Kabinett. Dagegen hatte unter anderem der religionskritische Bund für Geistesfreiheit geklagt. Er sieht durch die Kreuze in den bayerischen Amtsstuben die Glaubens-, Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit seiner Mitglieder verletzt. Die Kläger wollten erreichen, dass die bayerische Staatsregierung dazu verpflichtet wird, Neutralität zu wahren und die Kreuze aus dem Eingangsbereich von Landesbehörden wieder zu entfernen.

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