Für viele Christen ist der Gottesdienst erst jetzt wieder vollständig: Endlich kann die Gemeinde wieder singen – doch so sehr sich viele nach dieser Nachricht gesehnt haben, so kompliziert ist teilweise auch die praktische Umsetzung der Corona-Lockerungen. Denn es gelten einige Auflagen, die sich je nach Bundesland unterscheiden.
Baden-Württemberg und Bayern lockerten als erstes. Da die Inzidenzen unter dem Wert von 100 liegen, dürfen Gottesdienstbesucher auch im Innenraum wieder singen. In Bayern ist dabei eine FFP2-Maske Pflicht, in Baden-Württemberg genügt eine medizinische Maske. Im Freien ist das Singen auch ohne Maske möglich.
In Nordrhein-Westfalen etwa liegen die Hürden höher: Das Gesangsverbot ist mit der neuen Corona-Schutzverordnung zwar offiziell aufgehoben, doch es gelten strengere Auflagen als in Süddeutschland: Der Mindestabstand liegt bei zwei Metern anstatt der üblichen 1,50 Meter. Zusätzlich muss eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sein: FFP2-Maskenpflicht, ein negativer Testnachweis aller Teilnehmer oder die Beschränkung auf nur eine Person pro zehn Quadratmeter.
Der Leiter des katholischen Büros in Düsseldorf, Antonius Hammers, findet die Regeln in NRW Regeln „überzogen“ und die Anforderungen nicht umsetzbar. In einem Interview mit Domradio bemerkt er, dass die meisten Kirchen sich auf den Mindestabstand von 1,50 Metern eingestellt haben. Er sei froh, dass jetzt wieder mehr Menschen in den Gottesdienst kämen. Durch einen erhöhten Abstand habe man aber wieder weniger Kapazität für Besucher. Es sei unverständlich, warum in NRW strengere Auflagen gelten, und man wolle bei der Staatskanzlei und beim Gesundheitsministerium nachhaken. Als Vertreter der katholischen Kirche in dem Bundesland findet Hammers, der Kirchengesang sei für den Gottesdienst wesentlich und gehöre fest zur Religionsausübungsfreiheit. „Zum gemeinsamen Beten gehört auch das gemeinsame Singen.“ Gesundheitsschutz sei wichtig, aber das sei auch mit einem Mindestabstand von nur 1,50 Meter erreichbar.
Die Regelungen im Überblick
Bundesland | Regelung |
Baden-Württemberg | in geschlossenen Räumen mit Maske erlaubt |
Bayern | in geschlossenen Räumen mit FFP2-Maske erlaubt |
Berlin | in geschlossenen Räumen mit FFP2-Maske erlaubt, maximal 15 Minuten Dauer des Gesangs, Mindestabstand von zwei Metern |
Brandenburg | in geschlossenen Räumen bei Mindestabstand von zwei Metern auch ohne Maske erlaubt |
Bremen | in geschlossenen Räumen mit Mindestabstand von zwei Metern und negativem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis erlaubt |
Hamburg | ab 22. Juni mit einem Abstand von 2,5 Metern oder medizinischer Maske erlaubt |
Hessen | nur im Freien möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | in geschlossenen Räumen mit Maske erlaubt |
Niedersachsen | in geschlossenen Räumen erst ab Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 wieder erlaubt |
Nordrhein-Westfalen | in geschlossenen Räumen mit Mindestabstand von zwei Metern und FFP2-Maske / negativer Testnachweis / eine Person pro zehn Quadratmeter |
Rheinland-Pfalz | nur im Freien möglich |
Saarland | nur im Freien möglich |
Sachsen | in geschlossenen Räumen mit Maske erlaubt, maximal 15 Minuten Dauer des Gesangs, Mindestabstand von zwei Metern |
Sachsen-Anhalt | in geschlossenen Räumen mit Mindestabstand von zwei Metern erlaubt |
Schleswig-Holstein | in geschlossenen Räumen mit Maske erlaubt |
Thüringen | nur im Freien und mit Maske möglich, in geschlossenen Räumen erst ab Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 wieder erlaubt |
Für Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt – den jeweiligen Landesverordnungen untergeordnet – außerdem die Rundverfügung des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM). Auch Teile Brandenburgs und Sachsens orientieren sich daran. Nach der Rundverfügung ist das Singen schon seit dem 8. Juni unter Einhaltung des normalen Mindestabstands wieder erlaubt, sofern es die Landesregelungen hergeben. In Sachsen-Anhalt schreiben die jeweiligen Verordnungen jedoch, wie in NRW, einen auf zwei Meter erhöhten Mindestabstand vor, in Thüringen ist der Gesang weiterhin nur draußen möglich. In Brandenburg gilt der normale Abstand, allerdings darf bei einem Abstand von zwei Metern auch ohne Maske gesungen werden.
Der Musikdirektor der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Dietrich Ehrenwerth, freut sich: „Es ist einfach ganz großartig“, sagte er der Kirchenzeitung Glaube + Heimat. Allerdings seien diese Lockerungen längst überfällig. Es sei unverständlich, weshalb der Gesang trotz umfangreichem Hygienekonzept nicht schon eher möglich gewesen war. Auch die Chorarbeit könne in der Landeskirche wieder starten – allerdings musste ein großes Chorfest, das für Ende Juni auf der Bundesgartenschau in Erfurt vorgesehen war, auf Bitte des örtlichen Gesundheitsamtes abgesagt werden. Bei der Veranstaltung kommen normalerweise um die 2.700 Menschen zusammen.
Thomas Wagler, Referent des Evangelischen Sängerbundes, wünscht sich, dass nach der langen Gesangspause einige Menschen das Singen neu für sich entdecken. „Vielleicht setzt es den Fokus neu auf die Chöre und den Gesang dadurch, dass es so lange nicht möglich war.“ Mit seinem Gospelchor hat Wagler auch vergangenen Sommer regelmäßig auf dem Parkplatz geprobt. Er habe Verständnis für die Vorsichtsmaßnahmen, die getroffen werden müssten, allerdings seien viele Gemeinden restriktiver als nötig vorgegangen. Der Gesang ist für ihn ein wesentlicher Bestandteil des Gotteslobs. „Der Gemeinde fehlt da etwas ganz Wichtiges.“ In Hessen, wo er zur Zeit tätig ist, ist das Singen nach wie vor nur draußen erlaubt. Da bliebe nur, auf weiterhin gutes Wetter zu hoffen – und auf Fortschritte durch die Impfungen, so Wagler.
Von: Madeleine Berning
16 Antworten
Wo man singen darf, da sollte man es sich nicht nehmen lassen:
„Quis cantat bis orat“
(„Wer singt, betet doppelt.“)
— Augustinus von Hippo
Singen tut einfach gut.
siehe hier: https://www.aok.de/pk/magazin/wohlbefinden/achtsamkeit/singen-macht-gluecklich-und-ist-gesund/
– Um so mehr, wenn man im Lied den Schöpfer des Lebens anbetet.
Ich bin dankbar, daß wir überhaupt wieder singen dürfen, doch unser Bundesland, Schleswig-Holstein, hat eine Inzidenz von unter 10, wir haben eine hohe Impfquote (54,9% Erstimpfung, 32,3% Zweitimpfung), das spiegelt sich auch in der Gemeinde wieder, wo eher noch mehr Personen geimpft sind. Aber wir haben immer noch die Abstandsregeln, die dazu führt, daß immer drei Stühle zwischen zwei Haushalten freigehalten werden müssen und das Singen mit der medizinischen Maske ist sehr beschwerlich. Da muß man wirklich konzentriert dabei sein, die Lieder gut kennen, um an der richtigen Stelle zu atmen und genug Luft für den kommenden Teil des Liedes zu haben. Wer nur vor sich hin „brummt“, den mag das weniger stören, aber wenn man richtig singt, ist es nicht gut. Man muß bedenken, daß es in unserem Bundesland teilweise Kreise mit einer Inzidenz von 0 gibt, für einen Tag galt das gar für das ganze Bundesland.
Der Staat hat nicht das Recht sich in gemeindeinterne Dinge, wie den Gottesdienstablauf oder den Gemeindegesang in irgendeiner Weise einzumischen.
Er kann Dinge wie Brandschutztüren oder Fluchtwege anordnen. Hier haben sich Christen der Obrigkeit unterzuordnen.
Wenn es aber um Dinge wie Zeit- oder Teilnehmerbegrenzungen oder eben um den Gesang geht, haben wir uns nicht unterzuordnen; da sich hier der Staat ein Recht anmaßt, welches ihm nicht zusteht.
Das ängstliche Unterwerfen vieler Gemeinden unter diese Verordnungen, empfinde ich als traurig.
Doch, der Staat hat das Recht. Es greift nämlich in der aktuellen Lage das Infektionsschutzgesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Infektionsschutzgesetz#Zul%C3%A4ssige_Ma%C3%9Fnahmen . Bitte erstmal informieren, bevor hier falsche Behauptungen aufgestellt werden.
Da haben Sie mich falsch verstanden. Es geht hier um den geistlichen Aspekt.
Der Staat mag das Recht laut Infektionsschutzgesetz haben (bzw. es sich nehmen). Er hat aber dieses Recht aber nicht nach der durchgängigen Lehre des Neuen Testaments. In diesem Fall gilt: Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen.
Denn es ist immer wieder möglich, dass ein staatliches Gesetz Dinge verbietet, die die Bibel gebietet. Und in diesem Fall gilt nicht Römer 13, sondern Apg 5. Die Apostel haben Dinge getan, die die römische Weltmacht verbot, weil sie von Gott gefordert wurden.
Den Aposteln wurde verboten, die Botschaft von Jesus Christus weiterzusagen. Das darf uns der Staat nicht verbieten.
Pandemiebedingte Einschränkungen der Gottesdienstgestaltungen sind da ein völlig anderes Thema. Viele Christen denken sehr unterschiedlich über die Einzelheiten des Hinnehmbaren. Das wollen wir uns doch bitte zugestehen.
Kein ernsthafter Christ will dem Wort Gottes ungehorsam sein, das sollten wir auch immer bei dem Andersdenkenden voraussetzen.
Hier geht es nicht um ängstliche Unterwerfung, sondern um sachliches Abwägen.
Kolosser 4,5: „Wandelt in Weisheit denen gegenüber, die außerhalb [der Gemeinde] sind,“
Wir wollen auch Menschen in unserer Umgebeung für Chrsitus gewinnen, da ist es wenig hilfreich, wenn wir den Eindruck erwecken, ihre Gesundheit und ihre Änste wären uns egal. das zeugt nicht von Weisheit.
1. Es gibt keine „durchgängige Lehre des Neuen Testaments“. Wer solches behauptet, verkennt den Charakter der neutestamentlichen Literatur eklatant. Das NT ist kein Lehrbuch!
2. „In diesem Fall gilt“… das ist eine aktuelle Anwendung der angeblichen „neutestamentlichen Lehre“ auf eine konkrete aktuelle Situation: Eine solche Applikation bedürfte zumindest einer basalen hermeneutischen Begründung. Fehlanzeige!
Muss man die intellektuelle Defizienz fundamentalistischen Bibelmissbrauchs noch deutlicher machen?
1. Diesen Dissens zwischen Ihnen und den an dieser Tatsache festhaltenden „Fundis“ werden wir nicht auflösen.
2. Für eine ausführliche Diskussion reicht hier der Platz nicht aus. Ich empfehle die hermeneutisch fundierten Ausführungen (u.a. „Unterordnung und Widerstand“) des Juristen und Pastors Tobias Riemenschneider zu diesem aktuellen Thema.
Der Vortrag von Herrn Riemenschneider ist wirklich sehr empfehlenswert, wenn auch nicht wegen irgendeiner Form von Differenziertheit. Ab Minute 52ff wird z.B. postuliert, dass das, was der Staat belohnt bzw. bestraft, deckungsgleich sein sollte mit dem, was „Gott uns gebietet“ in dieser generalisiereden Form! Damit sind wir bei einer recht unmissverständlichen Formulierung des Gottesstaates. Letztlich liegt das daran, dass Fundamentalisten die Unterscheidung zwischen Bibel und Evangelium nicht denken können, ganz zu schweigen von der Erkenntnis historischer Entwicklung. Die Bibel wird zu einem göttlichen Monolithen, aus dem man eins-zu-eins Lehren destillieren kann. Und das funktioniert natürlich nicht, weil es dem Gegenstand nicht angemessen ist. Möge uns Gott davor bewahren, dass jemals christliche Fundamentalisten bei uns das Sagen haben. Das wäre das Ende der Demokratie.
Eine wohlverstandene Zwei-Regimenter-Lehre wäre hier schon ein immenser Verstehensfortschritt, zu dem Fundamentalisten aber weder willens noch in der Lage sind.
Vielleicht hilft an dieser stelle ja auch einmal 1 Petrus 2. Kapitel. Bei uns in Sachsen hat uns deshalb der Staat auch gebeten, nach den staatl. Empfehlungen zu handeln. Quasi als Selbstverpflilchtung.
So, so, jeder, der die letzten 15 Monate kritisch betrachtet, was Grundrechtsentzug der Obrigkeit und derer, die sich da einreihen, läuft also uninformiert durch die Gegend? Wenn PRO seinen Anspruch an echten Journalismus nicht gänzlich aufgegeben hat: Z.B. sich mit den Argumenten ohne Schaum vorm Mund von W. Nestvogel sich auseinandersetzen. (Link zum kompakten Vortrag: https://www.youtube.com/watch?v=vFcF-cBWttM )
Danke übrigens für die Zusammenstellung. Ich darf also einzig in Brandenburg Gott aus voller Kehle loben, wozu ich etwa in jedem dritten Psalm eindrücklich aufgefordert werde!
Zu Carvalho sagt: 29.06.2021 um 14:38 Uhr /
Keine Angst! Christliche Fundamentalisten werden in der Gesellschaft nie das Sagen haben. Ganz einfach schon deshalb, weil sie aufgrund ihrer biblisch klaren Positionen keine Mehrheiten im Volk generieren können.
Was Sie zu Riemenschneiders Aussage ab Minute 52 anmerken, ist der Idealzustand. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn der Staat das bestrafen würde, was Gott bestrafen würde und loben würde, was Gott loben würde. Es glaubt aber kein Fundamentalist daran, dass dies vor dem Tausendjährigen Reich auf Erden passieren wird. Alles andere wäre Schwärmerei. Auch Riemenschneider meint das nicht.
Ein erzwungener „Gottesstaat“ in dieser gottfeindlichen Welt, ist vollkommen abzulehnen. Das wäre eine Form von proleptischer Eschatologie. Da hatten manche Reformatoren aber auch Probleme.
Übrigens: Ich bin Anhänger Luthers 2-Reiche-Lehre und verstehe sie sogar.
Man möge einfach den Vortrag von Riemenschneider selbst ansehen/hören… und überlegen, ob das wirklich ein Idealzustand wäre!
Fundamentalisten haben natürlich keine klaren biblischen Positionen, sondern vertreten eine moderne Sonderlehre. Gott sei Dank ist auch ziemlich klar, worin sich Fundamentalisten von Pietisten und/oder vielen Evangelikalen unterscheiden, obwohl hier zuweilen Augenwischerei betrieben wird, gerne mit dem Begriff der Bibeltreue!
Der prämillenaristische Dispensionalismus bewahrt übrigens überhaupt nicht davor, eine demokratischiefeindliche Politik zu unterstützen! Zu besichtigen war das jüngst in den USA (Vgl. dazu Gorski, Philip: Am Scheideweg. Amerikas Christen und die Demokratie vor und nach Trump. Herder 2020)!
Ach nein; nicht schon wieder Trump-Bashing. Inwiefern unterstützt der Prämillenialismus, der übrigens nicht automatisch dispensationalistisch ist, „demokratiefeindliche Politik“? Das stellen Sie einfach mal so in den Raum und verweisen auf ein Buch. Was sagt Gorski genau?
Das andere hatten wir schon. Dass man den Fundamentalismus als relativ neuartig ansieht, sagen viele Ihrer Gesinnungsgenossen. Es gibt aber genügend Aufsätze, die eine Linie über die Erweckungsbewegung, den Pietismus, die Reformation bis in die Zeit der Apostel ziehen. Es gab zu allen Zeiten „Fundis“, die meiner Erkenntnis nach am ehesten an der Schrift dran waren (was Sie natürlich völlig anders sehen dürfen).
Ach ja, Bashing ist nicht nötig…. die Fakten liegen auf dem Tisch. Um den Genuss, ein wissenschaftlich solides Buch aus der Feder eines führenden Religionssoziologen zu lesen, will ich Sie nicht bringen! Meine Einschätzung des Fundamentalismus hat nichts mit Gesinnung zu tun – das würde Ihnen so passen -, sondern ist breiter Konsens in den historischen Wissenschaften. Dass „Fundis“ dies anders sehen, gehört zu deren Ideologie (Gesinnung). Aber an dem Punkt des historischen Denkens waren wir schon oft und es ist eben, als wolle man – sprichwörtlich gesprochen – einem Blinden die Farben erklären.
Sie bleiben bei Ihrem Leisten und ich halte den für eine christliche Betonideologie, die das Evangelium reduziert und für die Vielfalt und Wandelbarkeit des geschichtlich Gewordenen blind macht (deshalb ist er auch eigentlich nicht konservativ, sondern doktrinär, was dem Konservatismus eher fremd ist!).
Wieso sind Sie nicht in der Lage einfachste Fragen zu beantworten?
Ich werde nicht irgendein Buch lesen, nur weil Sie dies toll finden. Wenn Sie nicht dessen Inhalt kurz skizzieren können, kommen wir nicht weiter. Oder haben Sie das von Ihnen angeführte Buch selber nicht gelesen?
Übrigens sind Ihre subjektiven Wertungen („führender Religionssoziologe“) lediglich persönliche Einschätzungen. Seit wann legt „Carvalho“ fest, wer in einem Fachbereich führend ist oder was „breiter Konsens“ sei? Derartige Kategorisierungen lenken nur vom Inhalt ab.
Sie schreiben von der „Wandelbarkeit des geschichtlich Gewordenen“. Was meinen Sie damit? Gott und
sein Wort sind unwandelbar.