Jüngst wurde ein Papier aus dem Justizministerium öffentlich, das den Umbau des Familienrechts einläuten soll. Justizminister Marco Buschmann (FDP) plant etwa die Einführung eines „kleinen Sorgerechts“ für andere Personen als die Eltern. Außerdem sollen lesbische Paare, in deren Ehe ein Kind geboren wird, automatisch beide als Eltern anerkannt werden. Bisher musste eine der Partnerinnen das Kind adoptieren.
Nun hat Buschmann die Pläne gegenüber der Zeitung „Die Welt“ verteidigt. „Wir wollen das Familienrecht auf die Höhe der Zeit bringen. Nicht um der Gesellschaft etwas aufzudrängen, sondern um das zu tun, was viele Experten seit Langem fordern: vernünftige und faire Regeln für Lebensentwürfe schaffen, die längst Realität sind“, erklärte er in der Montagsausgabe.
Das erweiterte, sogenannte „kleine“, Sorgerecht etwa könnten Eltern den Großeltern oder Nachbarn einräumen, „die immer mal wieder bei der Betreuung einspringen“. Auch in Patchwork- und Regenbogenfamilien könne das eine Rolle spielen, wenn „die Partner der leiblichen und rechtlichen Eltern dauerhaft Verantwortung für Kinder übernehmen sollen“.
„Nicht der erste Schritt zur Mehrelternschaft“
Der erste Schritt zu einer Mehrelternschaft sei das aber keineswegs: „Kinder haben immer nur zwei rechtliche Eltern. Die Frau, die das Kind gebiert, ist immer die rechtliche Mutter. Und der rechtliche Vater bleibt regelmäßig der Mann, der das Kind zeugt“, so Buschmann.
Und doch sieht das Papier eine Ausnahme vor, wenn ein Kind in eine lesbische Ehe geboren wird. Buschmann: „In dieser Konstellation wollen wir schlicht die Benachteiligung gleichgeschlechtlicher Paare und ihrer Kinder abbauen. In einer Ehe zwischen Frau und Mann wird immer der Ehemann rechtlicher Vater eines in die Ehe geborenen Kindes – auch, wenn er nicht der leibliche Vater ist. Entsprechendes wollen wir gleichgeschlechtlichen Frauenpaaren ermöglichen. Sie müssen bisher einen aufwendigen Adoptionsprozess durchlaufen.“
Weiterhin sei es aber auch möglich, dass der Samenspender für das Kind rechtlicher Vater werde. Dazu müsse dann eine Elternschaftsvereinbarung getroffen werden.
Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums muss, sollte es vom Kabinett angenommen werden, im Deutschen Bundestag diskutiert und verabschiedet werden.