Bundesinnenministerium verbietet „Compact“-Magazin

Das „Compact“-Magazin ist laut Nancy Faeser „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“. Um die Publikation zu verbieten, griff die Ministerin auf das Vereinsrecht zurück.

Das Bundesinnenministerium hat das rechtsextremistische „Compact“-Magazin verboten. Es sei ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, begründete Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag in Berlin das Verbot: „Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie.“ Es verstoße damit gegen die verfassungsmäßige Ordnung.

Auch die mit dem „Compact“-Magazin verbundene Videoproduktionsfirma CONSPECT FILM GmbH wurde verboten. Rechtsgrundlage der Entscheidung sind das Vereinsgesetz und Bestimmungen zum Vereinigungsrecht im Grundgesetz. Auch Unternehmen „können unter bestimmten Voraussetzungen durch Vereinsverbote verboten werden“, erklärte das Ministerium. Ab dem Dienstagmorgen durchsuchten Polizisten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt Liegenschaften der Unternehmen und Personen, die das Magazin verantworten, um Vermögen und Beweismittel zu beschlagnahmen.

Die COMPACT-Magazin GmbH wird laut Innenministerium von dem Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitet. Hauptprodukte des Unternehmens seien das monatlich erscheinende „Compact“-Magazin mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren und ein Online-Videokanal. Daneben sei die COMPACT-Magazin GmbH in zahlreichen sozialen Medien präsent und betreibe einen Online-Shop, über den neben eigenen Printerzeugnissen Bücher, Hörbücher, CDs und DVDs sowie Merchandise-Artikel wie Kleidungsstücke, Plakate und Medaillen vertrieben werden.

Laut Innenministerium verbreitet die GmbH das rechtsextremistische Gedankengut der sogenannten Neuen Rechten und hat enge Verbindungen zur rechtsextremistischen „Identitären Bewegung“ (IB) und zum rechtsextremistischen Parteienspektrum. Das Verbot untersage jede Fortführung der bisherigen Tätigkeiten. Verstöße dagegen seien Straftaten.

Das Magazin hat seinen offiziellen Sitz im brandenburgischen Falkensee bei Berlin. Der brandenburgische Innenminister Michael Stübgen (CDU) begrüßte das Verbot. Das Magazin stehe für „Hass und Hetze in Hochglanz“, erklärte er in Potsdam. „Diese Plattform der Demokratiefeinde verfolgt ein Ziel, und das ist die Zerstörung unserer freiheitlichen Gesellschaft.“

Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bewertete das Verbot als „klares Signal gegen Rechtsextremismus, Demokratie- und Menschenfeindlichkeit“. Mit dem Verbot des Magazins werde ein Nährboden für rechtsextremistisches Gedankengut erstickt.

Der Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz, Stephan Kramer, betonte, die Entscheidung des Bundesinnenministeriums sei „dringend geboten“ gewesen. „Es zeigt die Wehrhaftigkeit der Demokratie gegen ihre Feinde», sagte Kramer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

epd
Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen