Bubendorfer-Licht gegen Widerspruchsregelung bei Organspende

Sandra Bubendorfer-Licht ist gegen eine Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die religionspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag hält diese Form des Eingriffs in das Selbstbestimmungsrecht für nicht vertretbar.

Die religionspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sandra Bubendorfer-Licht, ist gegen die sogenannte Widerspruchsregelung bei der Organspende. Die entsprechende parlamentarische Initiative gaukele „eine einfache Lösung vor, die vor Gericht wenig Bestand haben dürfte“, sagte sie den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Dienstag). Ein solch massiver staatlicher Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht sei der falsche Weg.

„Wir sollten stattdessen die Entscheidung über eine Spende verbindlicher gestalten. Das heißt: Wir dürfen das Ja zur Organspende nicht pauschal voraussetzen. Aber wir müssen über Wege reden, die mehr Menschen dazu bringen, selbstbestimmt Ja oder Nein zu sagen“, sagte die FDP-Bundestagsabgeordnete.

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Eine Gruppe von Bundestagsabgeordneten aus mehreren Fraktionen hatte am Montag in Berlin eine Gesetzesinitiative vorgestellt, nachdem jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zum Organspender würde, der dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist es andersherum: Ein möglicher Organspender ist, wer selbst zu Lebzeiten oder dessen Angehörige nach dem Tod zustimmen. Die Gesetzesänderung hat zum Ziel, die Zahl der Organspenden deutlich zu erhören. Viele Menschen warten derzeit auf eine lebensrettende Organspende.

Unionsfraktionsvize Ulrich Lange (CSU) sieht den neuen Vorstoß ebenfalls skeptisch. „Natürlich ist es wichtig, dass genug Organe gespendet werden, damit sie kranken Menschen zugutekommen können. Ich bin aber für eine selbstbestimmte Entscheidung darüber, ob man Organspender sein möchte“, sagte Lange der Mediengruppe Bayern. Er präferiere die bestehende Zustimmungslösung

epd
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