Der Landesbischof der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers, Ralf Meister, hat dazu aufgerufen, die Advents- und Weihnachtszeit nach dem Aus der Ampel-Regierung nicht durch eine intensive Wahlkampfphase zu stören. „Auf die Glanzlichter, die diese vier Wochen in den Alltag bringen, freuen sich viele Menschen, ob christlich oder nicht. Wollen wir wirklich Wahlkampf und Weihnachtsmärkte, Adventsbeleuchtung und Wahlplakate, Familienfeiern und politische Streits vermischen?“, teilte Meister in einer Pressemitteilung vom Dienstag mit.
Gerade in einem Jahr voller Krisen bräuchten die Menschen andächtige Momente, um geistig stabil zu bleiben. „Menschen brauchen Phasen der Besinnung, um bei klarem Verstand zu bleiben“, erklärte Meister, und weiter: „Das gilt erst recht in einem Jahr, das uns mit seinen Krisen und Infragestellungen an den Rand der Erschöpfung gebracht hat.“ Zudem gebe er zu bedenken, dass bei einer Wahl im Januar sich dieses Problem in vier Jahren erneut stellen könnte.
Der Termin für Bundestagswahlen richtet sich nach dem Grundgesetz (Art. 39 Abs. 1) sowie nach dem Bundeswahlgesetz (Paragraf 16). Die Wahlperiode des Deutschen Bundestages beträgt demnach vier Jahre. Der Zeitraum beginnt mit der konstituierenden Sitzung des jeweils neu gewählten Parlamentes. Eine neuerliche Wahl muss dann frühestens 46 Monate und spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode stattfinden. Das bedeutet, dass der Wahltag in einem Zeitraum von etwa zwei Monaten angesetzt und dann auf einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag fallen muss. Bei vorzeitiger Auflösung des Parlaments, etwas durch ein gescheitertes Vertrauensvotum des Bundeskanzlers, muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen nach der Auflösung stattfinden.