Biologin behält Oberhand im Gender-Streit

Die Biologin Marie-Luise Vollbrecht darf ihre wissenschaftlichen Thesen von zwei biologischen Geschlechtern aufrechterhalten. Die Meinung der Wissenschaftlerin ist laut Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin mit den Werten ihrer Universität vereinbar.
Von Johannes Blöcher-Weil
An der Humboldt-Universität war es zu Auseinandersetzungen um den Vortrag einer Wissenschaftlerin gekommen

Ausgangspunkt für die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen der Biologin und der Humboldt-Universität Berlin (HU) ist die „Lange Nacht der Wissenschaft“. Dort wollte die Biologie-Doktorandin im Juli 2022 einen Vortrag halten, in dem sie aufzeigen wollte, warum es aus ihrer Sicht in der Biologie nur zwei Geschlechter gibt.

Die Ankündigung des Vortrags hatte Aktivisten der Trans-Szene auf den Plan gerufen. Diese warfen der Hochschule vor, transfeindlichen Positionen eine Bühne zu bieten. Die Universität sagte den Vortrag zunächst ab und begründete dies mit Sicherheitsbedenken. Außerdem kritisierte die Hochschule ihre eigene Wissenschaftlerin, weil deren Meinungen in einem Zeitungsartikel in der „Welt“ nicht im „Einklang mit dem Leitbild der HU und den von ihr vertretenen Werten“ stünden.

Das war laut Berliner Verwaltungsgericht nicht zulässig. Das Gericht untersagte der Universität, einstweilen Teile einer Pressemitteilung weiterzuverbreiten, in der sie sich abschätzig gegenüber der Biologin äußerte. Aus der Pressemitteilung gehe nicht klar hervor, auf welche Meinungen sich die Universität konkret beziehe und welche Werte ihres Leitbilds sie hiermit für unvereinbar halte.

In dem Gastbeitrag in der Tageszeitung „Die Welt “ hatte Vollbrecht dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vorgeworfen, dass er „Minderjährige indoktriniere und aufdringlich sexualisiere“. Eine kleine Anzahl von Aktivisten versuche „den Forderungen von Trans-Lobbygruppen Gehör zu verschaffen“.

Anwalt: „Starkes Zeichen gegen Cancel-Culture“

Die Behauptung sei ein rechtswidriger Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Wissenschaftlerin. Das Gericht entschied auch, dass die Anfeindungen gegen Vollbrecht ihr Ansehen herabsetzen würden. Vollbrechts Anwalt Ralf Höcker bezeichnete das Urteil in einer Pressemitteilung als „ein starkes Zeichen gegen Cancel-Culture an Universitäten“.

Ihren Vortrag an der Universität durfte Vollbrecht am 14. Juli 2022 dann doch halten. Dazu schrieb die Universität damals, es gebe „keine Argumente aus wissenschaftlicher Sicht“ gegen den Vortrag zu Fragen des biologischen Geschlechts.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Die Universität will den Beschluss innerhalb der Rechtsmittelfrist sorgfältig auswerten.

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