Die klagende muslimische Schülerin muss im Unterricht an einer bayerischen Schule auf einen Gesichtsschleier verzichten. Dieses Verbot schränke das Recht auf freie Religionsausübung nicht in unzulässiger Weise ein, entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss.
Das Hauptargument der Richter war: Der Gesichtsschleier, der nur die Augen freilässt, behindere die ständige – auch nonverbale – Kommunikation im Unterricht zwischen Lehrer und Schülern.
In Deutschland kommt es immer wieder zu gerichtlichen Streitigkeiten um religiöse Verhüllungen. Etwa das Tragen eines Kopftuches ist Lehrerinnen in Deutschland in manchen Bundesländern gestattet, in anderen nicht.
Zum Umgang mit der Vollverschleierung gibt es in Deutschland keine nationalen Gesetze. Behörden und Gerichte entscheiden von Fall zu Fall. Andere Länder haben ein Burkaverbot eingeführt, etwa Frankreich, die Schweiz und Belgien. (pro)