Die bayerische Staatsregierung will gegen eine Streichung des Abtreibungsparagrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch notfalls vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Die bayerische Sozial- und Familienministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte den Zeitungen der Mediengruppe Bayern (Mittwoch) zu den Absichten von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne): „Wir stehen zum Schutz von Mutter und Kind. Ein Schwangerschaftsabbruch beendet Leben.“ Die Bundesfamilienministerin „ignoriert diese Tatsache“.
Eine Streichung des Paragrafen 218 sei mit dem verfassungsrechtlich gebotenen Schutz des ungeborenen Lebens unvereinbar und verfassungswidrig, sagte Scharf weiter. Sollte der Paragraf 218 wirklich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden, „setze ich mich mit ganzer Kraft dafür ein“, dass die Karlsruher Richter das neue Gesetz der Bundesregierung überprüfen, betonte sie. Pläne wolle „ohne Not“ weiter einen „sorgsam austarierten Kompromiss“ aushebeln. Das sei skandalös.
Nach dem inzwischen umstrittenen Paragrafen 218 sind Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland verboten, bleiben aber teilweise bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei. Das ist der Fall, wenn das Leben der Mutter durch die Schwangerschaft gefährdet ist, das Kind durch eine Vergewaltigung entstanden ist oder die Frau eine Beratung durchläuft.
Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP hat bereits im vergangenen Jahr das Werbeverbot für Abtreibungen abgeschafft, das Informationen über Schwangerschaftsabbrüche erschwerte. Eine mögliche weitere Liberalisierung soll vom Beratungsergebnis einer noch nicht berufenen Kommission abhängen.
10 Antworten
Die „Grünen“ haben sich mit Lisa Paus außerhalb der europäischen Werteordnung, der Menschenrechte und der Verfassung gestellt.
Diese Missachtung aller Menschlichkeit gegenüber dem ungeborenen Kind stellt einen bis vor kurzem unvorstellbaren Zivilisationsbruch dar und zeigt die Katastrophe, die einer Gesellschaft bevorsteht die ihre christliche Orientierung verliert.
Das Bundesverfassungsgericht hat bezüglich der Abtreibung klar den Zusammenhang mit den unveräußerlichen Menschenrechten, mit der Würde des Menschen, gesehen:
„Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben, auch das ungeborene, zu schützen. Diese Schutzpflicht hat ihren Grund in Art. 1 Abs. 1 GG; …
Menschenwürde kommt schon dem ungeborenen menschlichen Leben zu. Die Rechtsordnung muß die rechtlichen Voraussetzungen seiner Entfaltung im Sinne eines eigenen Lebensrechts des Ungeborenen gewährleisten.“
„Der Schutzauftrag verpflichtet den Staat ferner, den rechtlichen Schutzanspruch des ungeborenen Lebens im allgemeinen Bewußtsein zu erhalten und zu beleben.“
Meine volle Zustimmung für Sie und für die bayerische Landesregierung. Wären nur Alle so mutig! Danke.
Korrektur: ein oft gemachter Fehler. Das Gesetz spricht von „Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis“. Das bedeutet 12. Entwicklungswoche, nicht 12. Schwangerschaftswoche.
Einspruch, Euer Ehren! „Empfängnis oder Konzeption (von lateinisch conceptio) bezeichnet die Verschmelzung der Eizelle mit einem Spermium bei der Befruchtung vor Entstehung eines Keims.[1] Ihrer Natur nach kann die Empfängnis erst rückblickend beim Beginn einer Schwangerschaft festgestellt werden.“ Wikipedia. Die Rückwärtsrechnung bringt aber in der Frage der Abtreibung überhaupt nichts. Was wollen Sie zurückberechnen, wenn kein Ungeborenes mehr da ist? Also bleibt doch nur der Zeitpunkt ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Oder ganz einfach und nachvollziehbar gesagt: Der Zeitpunkt, ab dem der Frau klar ist, dass sie schwanger ist. Wenn der Gesetzgeber die Empfängnis auf den ersten Tag der Entwicklungsphase festlegt, liegt er schlicht und einfach falsch. Empfängnis ist NICHT der Beginn der Entwicklungsphase. Vielleicht lässt sich ab dem Beginn der Entwicklungsphase erst menschliches Leben abtreiben, ist aber für mich vollkommen unerheblich, weil vom christlichen Standpunkt her der Mensch ab der Empfängnis Mensch ist. So sollten es Christen sehen.
Unsere Politiker*Innen tragen Verantwortung für die gesamte Gesellschaft auf Basis des Grundgesetzes, nicht der Bibel. Das gilt es zu Respektieren.
Es wird Zeit, dass Christen sich von dem Gedanken befreien, Abtreibungsgegnerschaft sei etwas spezifisch „Christliches“. Wie wir doch jetzt alle wissen, haben unselige Machthaber, die sich dieses Irrtums zur Selbstermächtigung bedient hatten, zur Destabilisierung einer Demokratie und zur schnelleren Zerstörung unseres Klimas beigetragen. Da wurde von tiefgläubigen Evangelikalen in den USA ein Präsident aufs Schild gehoben, nur weil er erklärt hatte, Abtreibungen per Gesetz verbieten wollen. Die s.g. Bibeltreuen sollten einmal einen Blick ins NT tun: „An ihren Früchten sollt ihr sie erkennen.“ Die Früchte dieses Präsidenten a.D. bestehen u.a. auch aus der Wiederlegalisierung von Schnellfeuerwaffen für Jedermann in den USA! Die Wirkungen (Früchte!) bestehen aus zig-Tausenden Toten, meist unschuldigen Kindern und Erwachsenen, und zwar Jahr für Jahr!!!
In Brasilien hatte ein ähnlich gewählter Abtreibungsgegner gigantische Regenwaldgebiete abbrennen lassen. Die Anzahl der Menschenleben, die in den armen Ländern dieser Welt bereits Tagt für Tag wegen des Klimawandels umkommen, sind kaum noch zu zählen!!!.
Jesus zeigt uns andere Wege auf, die mit solcherlei Machtgebaren absolut nichts zu tun haben. Er hat uns gelehrt den einzelnen Menschen zu sehen – er hat es uns vorgelebt. Und damit bekommt der Blick auf Frauen, die wegen Schwangerschaft in Not geraten sind, plötzlich eine ganz andere Dimension. Helfen, nicht Verdammen!
Herzlichen Dank, Dieter Richter, für diese sachliche Klarstellung ! Gut auch, dass Sie nochmal auf die „irre“ Gefolgschaft der
beiden Präsidenten in den USA und in Brasilien ( beide zum Glück „a.D.“ !) hingewiesen haben.
Mir tut es manchmal „richtig weh“, wie hier im Forum pauschal immer wieder unsere jetzige demokratische Bundesregierung als „Ungläubige“ Kanzler und Ministerinnen und Minister verurteilt und als „Desaster“ für unser Land abgekanzelt werden !
Wenn sie die Abschaffung des § 218 StGB (Notlösung) betreiben, sind sie es ganz ohne Zweifel. Dies ist nur ein Beispiel…Was meinen Sie, wie weh mir DAS tut – und Anderen.
Leider haben Sie die Problematik nicht zu Ende gedacht: Woher hat denn das GG seine moralisch-ethischen Implikationen? Die Präambel gibt dazu einen deutlichen Hinweis (auch wenn man sie nicht im biblisch-christlichen Sinn verstehen muss).
Dass Christen gegen Abtreibungen Stellung nehmen, ist nur konsequent und ist sowohl der biblischen als auch der Tradition der Menschenrechte geschuldet. Oder wie sollen wir das Gebot „Du sollst nicht töten!“ verstehen?
Ob ein Ex-US- oder brasilianischer Präsident das genauso oder anders vertreten, hat damit erst mal gar nichts zu tun und ist in diesem Zusammenhang völlig belanglos.
Die bestehende Regelung, ein seinerzeit mühsam errungener Kompromiss, steht im Einklang mit dem Grundgesetz sowie der Rechtsprechung des BVG. Dass die Ampelkoalition sich davon zu distanzieren versucht, ist der eigentliche Skandal. Wenn die bayrische Staatsregierung nun eine willkürliche Änderung der bestehenden Regelung nicht hinnehmen will, ist das uneingeschränkt zu begrüßen.
Das sehe ich auch so!
Zu diesem Thema habe ich der Familienministerin Frau Paus eine Mail geschrieben:
„Ich verurteile das von Ihnen betriebene Vorhaben, das Abtreibungsverbot streichen zu wollen, und auch Demonstrationen von Lebensrechtlern einzuschränken, auf das schärfste.
Ich bin Christ, deshalb: Die Geschichte der Menschheit ist nicht, wie Marx formuliert, eine Geschichte von Klassenkämpfen, sondern leider eine Geschichte der Gottlosigkeit der Menschen. Abtreibung ist gewissermaßen ein Brennpunkt dieses Geschehens.
Ich möchte gar nicht weiter argumentieren, das überlasse ich dem grandiosen Theologen und Widerstandskämpfer Dietrich Bonhoeffer, der sich bereits vor etwa 80 Jahren dezidiert zur Abtreibung geäußert hat.“
(Es ist nur ein Auszug dessen, was er detailliert schildert. Die Kommentarfunktion reicht dafür nicht aus.)
Dietrich Bonhoeffer: Das Recht werdenden Lebens
Dietrich Bonhoeffer (Ethik, Werkausgabe, Bd. 6, S. 203–204):
„… Die Tötung der Frucht im Mutterleib ist Verletzung des dem werdenden Leben von Gott verliehenen Lebensrechtes. Die Erörterung der Frage, ob es sich hier schon um einen Menschen handele oder nicht, verwirrt nur die einfache Tatsache, daß Gott hier jedenfalls einen Menschen schaffen wollte und daß diesem werdenden Menschen vorsätzlich das Leben genommen worden ist. Das aber ist nichts anderes als Mord… “
Ich habe Sie dann noch gebeten:
„Bitte lassen Sie sich von diesen Worten beeindrucken und ändern Sie bitte Ihre Einstellung gegenüber dem wertvollen werdenden Leben.“