In seinen „Gedanken am Sonntag“ stört Hahne, dass dies ausgerechnet in diesem „weltoffenen, toleranten und multikulturellen Bezirk“ der Fall sei. Die Regierung argumentiere damit, dass Paragraf 4 des Grundgesetzes, die ungestörte Religionsausübung, weiterhin gewährleistet ist, „denn Religion könne ja privat ausgeübt werden“.
Toleranz ohne Standpunkt ist Beliebigkeit
Diese Argumentationskette sei vergleichbar mit Nazis und SED, die auch nichts gegen Religion gehabt hätten, „solange man davon nichts sieht“. In der Konsequenz hieße dies, dass das christliche Kinderhilfswerk „Arche“ seine Suppenküche ebenso in der Garage lassen müsse wie die Stadtmission Berlin ihren Kältebus für Obdachlose. Als weitere Beispiele nennt Hahne die Entfernung des Gebets beim „Großen Zapfenstreich“ und das Streichen des Kreuzes aus dem Namen und Wappen des Berliner Bezirks.
Der Beschluss sei mehr als eine Lokal-Posse: „Multikulti und Toleranz bedeuten: Jeder darf seinen Glauben, seine Kultur und Tradition im Rahmen der Gesetze öffentlich leben und bekennen. Nur so lernen wir uns kennen und respektieren. Toleranz ohne eigenen Standpunkt ist Beliebigkeit. Wer das will, setzt die Freiheit aufs Spiel“, meint Hahne. (pro)