Sechs Frauen und zwei Männer stehen und knien nebeneinander in einer Reihe an der Stufe eines eingefassten, gepflasterten Platzes. Manche haben Styroporkissen und Regenschirm dabei. Sie haben Plakate umhängen, auf denen Füße oder Gesichter von Embryonen abgebildet sind und die Aufschrift „Unborn Lives Matter“ – ungeborene Leben sind von Bedeutung, oder „Wir beten für dich“.
Jeden Tag von Aschermittwoch bis Palmsonntag, immer am frühen Nachmittag, sind sie hier, sprechen Rosenkranz-Gebete, singen zwei, drei Lieder. „Hab Erbarmen mit uns und mit der ganzen Welt“, murmeln sie.
Gegenüber ein Gebäude mit gelblicher Fassade. Hier hat die Organisation Profamilia ihre Räume. Frauen, die ungewollt schwanger sind und eine Abtreibung erwägen, bekommen hier den Schein, mit dem sie die verpflichtende Beratung vor einem Schwangerschaftsabbruch nachweisen können.
Ein junger Mann, vielleicht Ende 20, kommt mit dem Fahrrad angefahren und hängt auf dieser Seite des Platzes, nahe dem Eingang von Profamilia, eine Regenbogenfahne an einen Laternenmast. Er postiert sich mit einem Stoff-Banner daneben, darauf die Aufschrift „Abtreibung ist kein Verbrechen“.
Auf der Fläche zwischen ihm und den Lebensschützern ist mit lila Graffiti „My body, my choice“ gesprüht worden. An einem Bauzaun mitten auf dem Platz hängt ein metergroßes Plakat mit derselben Aufschrift. Der junge Mann konstatiert, dass es das Versammlungsrecht ja „leider“ gestatte, dass die Lebensschützer ihre Mahnwachen gegenüber von Profamilia abhalten dürfen.
Das beschied 2022 das Verwaltungsgericht Frankfurt. Die Stadt hatte es zur Auflage gemacht, dass die Beter während der Öffnungszeiten der Beratungsstelle an der Straßenecke etwa hundert Meter entfernt zu stehen haben. Doch die Lebensschützer haben das Grundgesetz auf ihrer Seite. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschied in einem ähnlichen Fall ebenfalls zugunsten der Lebensschützer.
Zwischen Lebensschutz und Rechten der Frau
Der Bundesregierung ist das jedoch ein Dorn im Auge. Schon im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass „Gehsteigbelästigung“ verboten werden soll. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland im Februar: „Mahnwachen vor diesen Einrichtungen sind Grenzüberschreitungen und nicht hinnehmbare Eingriffe in höchstpersönliche Entscheidungen von Frauen.“ Frauen müssten ungehindert Zugang haben zu Beratungsstellen und Kliniken, wo Abtreibungen durchgeführt werden. Ihr Haus arbeitet bereits an einem Gesetz.
Dabei sind Belästigungen und Blockaden schon jetzt verboten. Und überhaupt: Die Mahnwache vor dem Profamilia-Gebäude in Frankfurt zumindest ist ohne weiteres in großem Abstand zu umgehen. Wie viele Gebetsaktionen und Mahnwachen es vor Abtreibungseinrichtungen gibt, wie groß also das wahrgenommene Problem ist, das das Familienministerium angehen möchte, darüber hat es keine Zahlen, teilte es auf PRO-Anfrage mit.
Die Aktion „40 Tage für das Leben“ läuft deutschlandweit derzeit nur in vier Städten – Frankfurt/M., Pforzheim, Stuttgart und München. Rechtsanwalt Felix Böllmann von der Menschenrechtsorganisation ADF (Alliance Defending Freedom) sieht in dem geplanten Vorhaben der Bundesregierung deshalb vor allem „politischen Aktivismus“, sagte er gegenüber PRO.
„Allem Anschein nach möchte die Ampelregierung den verfassungsmäßig gebotenen Schutz für das ungeborene Leben komplett abschaffen. Auf dem Weg dahin soll jede andere Auffassung aus dem öffentlichen Raum verbannt werden.“
Tatsächlich wären solche „Bannmeilen“ für Lebensschützer vor Beratungsstellen einer von mehreren Bausteinen auf dem Weg, Schwangerschaftsabbrüche zu legalisieren und die Hürden dafür zu senken. Voriges Jahr schaffte die Ampel-Regierung den Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ab: das Werbeverbot für Abtreibungen. Ende Februar berief sie eine Expertenkommission, die prüfen soll, ob auch Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden kann.
Das Ziel ist klar: Abtreibung soll entkriminalisiert werden. Denn praktisch sind Abtreibungen zwar möglich – unter der Bedingung, dass dies außer aus gesundheitlichen Gründen oder nach einer Vergewaltigung nicht nach der zwölften Schwangerschaftswoche geschieht und die Frau sich vorher beraten lässt. Doch grundsätzlich ist es laut diesem Paragrafen verboten, eine Schwangerschaft abzubrechen. Ethiker, Juristen und Mediziner gehören der Prüfkommission an, Vertreter von Interessenverbänden oder Kirchen sind nicht dabei.
Annette Kurschus, die Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, sagte dazu, ihr komme „das werdende Leben, das in Gottes liebender Hand steht“, in der aktuellen Debatte zu kurz. Gleichzeitig begrüßte sie es, neu zu diskutieren, ob die Rechte der schwangeren Frauen ausreichend berücksichtigt werden.
Georg Bätzing, Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz, bewertete die eingesetzte Kommission kritischer und warnte vor einer Polarisierung der Gesellschaft beim Thema Abtreibung. Er mahnte, stärker nach den Gründen einer Abtreibung zu fragen und ungewollt Schwangere zu unterstützen.
Ein Gebet vor der Beratung
Regine Arlt begrüßt die Pläne der Bundesregierung. Sie ist seit 18 Jahren Schwangerschaftskonfliktberaterin und arbeitet bei Profamilia in Pforzheim. Lebensschützer kennt sie vor allem, weil Gruppen von ihnen auch regelmäßig vor den Türen ihrer Arbeitsstelle demonstrieren. Sie selbst findet, das sei „antimissionarisch, richtig abstoßend“. Es entspreche in keiner Weise dem, was Jesus getan hätte, sagt die evangelische Christin.
Ihre Kritik ist deutlich: „Denen ist doch egal, was mit den Frauen und den geborenen Kindern geschieht.“ Sie wünscht sich ein Verbot von Demonstrationen vor Beratungsstellen. Es gebe immer Situationen, in denen Schwangerschaften beendet werden müssten. Arlt hat selbst in ihrer Ausbildung zur Ärztin Abtreibungen durchgeführt und erinnert sich daran, dabei „einen großen Schmerz“ empfunden zu haben.
Dennoch: Sie wünscht sich, dass Abbrüche in Deutschland künftig legal sind. „Weil ich von Zeitzeugen ausgebildet wurde, die vor den siebziger Jahren in der Frauenheilkunde arbeiteten, als Abbrüche noch nicht legal möglich waren. Die haben gesehen, was Frauen sich antun, wenn sie ungewollt schwanger sind und nicht abtreiben dürfen.“ Damit meint Arlt Suizide, aber auch illegal und unter medizinisch gefährlichen Bedingungen durchgeführte heimliche Abtreibungen, bei denen Frauen ihre Gesundheit oder ihr Leben verloren haben.
Heute müssten die Frauen durch das geltende Verbot oft hohe bürokratische Hürden überwinden, bis sie schließlich einen Arzt gefunden hätten oder die Krankenkasse die Kosten übernehme. Dabei bleibe ihnen oft nicht viel Zeit, die Abtreibung vornehmen zu lassen. „Ich bin für die Entkriminalisierung, aber auch für mehr Aufklärung zum Thema Verhütung“, sagt Arlt. Auch dazu berät sie bei Profamilia.
Bevor Regine Arlt in die Gespräche mit schwangeren Frauen geht, betet sie:
Gott, hilf den Schwangeren und schütze sie.
Hilf den Kindern und schütze sie.
Hilf den Familien und schütze sie.
Öffne unsere Augen, Ohren und Herzen für das, was gebraucht wird.
Schenkst du eine Schwangerschaft in schwieriger Situation, so erfülle die Mitmenschen, Beratenden und medizinisch Helfenden mit Liebe und Weisheit.
Schenke Respekt für die Entscheidung der Schwangeren.
Wenn notwendig, schenke gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die eine Schwangerschaft wertschätzend medizinisch sicher beenden können und so Gesundheit und Leben bewahren.
Solange der Paragraf 218 im Strafgesetzbuch in der jetzigen Form existiert, sind Beratungsgespräche wie die bei Regine Arlt, Pflicht für Frauen, die eine Abtreibung planen. Ohne einen Bestätigungsschein darf kein Arzt tätig werden. Dennoch seien die Gespräche für viele Frauen mehr als ein lästiges Pflichtprogramm. „Die Frauen sind dankbar dafür, dass ich ihnen in ihrer Entscheidung mit Wertschätzung und Mitgefühl begegne und auch, dass ich ihnen Wege aufzeige, die sie mit oder ohne Kind gehen können“, sagt Arlt.
Ihre Gespräche sind ergebnisoffen, das schreibt das Gesetz vor. Die Frauen, die ihr begegneten, seien oft ohnmächtig, haderten mit ihrer Situation, fühlten sich hilflos. Die Gespräche beginnen immer gleich. Arlt fragt: „Was führt Sie heute hierher?“
Die meisten Frauen antworteten auf zwei Arten. Entweder sagten sie: „Ich bin schwanger und brauche einen Schein.“ Oder: „Ich bin schwanger und weiß nicht, was ich machen soll.“ Arlt klärt dann je nachdem über Komplikationen bei Abbrüchen auf, über die Finanzierung und Verhütung, damit die Frau nicht wieder in diese Lage kommt. Oder sie weist Wege, wie das Leben mit einem Kind finanziert werden kann, auch wenn zum Beispiel der Kindsvater nicht verfügbar ist.
„Der Eingriff ist medizinisch verhältnismäßig klein und er ist eine Lebensentscheidung“, sagt Arlt. Sie habe schon erlebt, dass Frauen nach vielen Jahren wieder in ihre Beratung gekommen seien und das Erlebte nochmal besprechen wollten.
Beratung hilft
Die Gründe für die Entscheidung seien vielschichtig: Finanzielle Not, schlechte Erfahrungen aus vorangegangenen Geburten, medizinische Indikation oder Überforderung, weil schon kleine Kinder in der Familie sind oder der Vater fort ist. „Ich ermutige die Frauen dazu, eine Pro- und Kontra-Liste zu erstellen. So können sie ihre Entscheidung in den kommenden Tagen weiter reflektieren.“
Wie die Frauen sich letztendlich entscheiden, erfährt Arlt meist nicht. „Das muss ich auch nicht. Sie sind selbst Expertinnen für ihr Leben.“ Die Beratungen hält Arlt für wichtig und sie hofft, dass es sie auch nach einer möglichen Abschaffung des Paragrafen 218 weiterhin gibt.
Und noch mehr: „Auch werdende Eltern sollten so etwas mehr in Anspruch nehmen. Es ist doch ein Stück weit verrückt, dass wir verpflichtend im Konflikt und vor Abtreibungen beraten, aber nur bei Interesse darüber, was sich verändert, wenn ein Kind tatsächlich auf die Welt kommt.“
Kornelia Schmidt, die in Dresden für die Beratungsorganisation donum vitae (Geschenk des Lebens) arbeitet, findet ebenfalls: Würden die verpflichtenden Beratungen wegfallen, wäre das ein Verlust. Donum vitae berät auf Grundlage des christlichen Menschenbildes zu Schwangerschaften und Schwangerschaftskonflikten, aber auch zu Themen wie Kinderwunsch, Pränataldiagnostik, Umgang mit Trauer und Verlust des Kindes.
Der Verein wurde von der katholischen Laienbewegung gegründet, nachdem die katholische Kirche aus dem staatlichen Beratungssystem ausgestiegen war. Er arbeitet unabhängig von kirchlichen Strukturen, ist spendenfinanziert und staatlich gefördert und stellt den Beratungsschein für Abtreibungen aus.
Dass Frauen nur dieses Nachweises wegen zur Beratung kommen, sei sehr selten, berichtet Schmidt im Gespräch mit PRO. Viele seien froh über das Gespräch. Auch Schwangere, die sich entschlossen zeigten, eine Abtreibung durchzuführen, ließen sich oft darauf ein, zu überlegen, was es bedeuten würde, das Kind zu bekommen. Und welche Unterstützung dafür gegebenenfalls notwendig wäre – sei es Paarberatung, finanzielle Hilfe oder Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Schmidt sieht die verpflichtende Beratung als eine Art Haltestelle auf dem Entscheidungsweg der Frauen, um ihren Konflikt in der Schwangerschaft zu reflektieren. „Vielen hilft es, dass noch einmal jemand von außen auf ihre Situation schaut.“
Wäre die Beratung freiwillig, würde eine Frau unter Rechtfertigungsdruck stehen, wenn sie sie in Anspruch nimmt, glaubt Schmidt. Außerdem hätten weniger Frauen Zugang zu dem Angebot, weil sie schlicht nicht darum wüssten. Wie eine Studie zeigte, fühlten sich vor allem Frauen mit geringem Bildungsgrad und aus migrantischen Milieus schlechter informiert, bevor sie zur Beratung kamen.
Normale Lösung?
Sollte Paragraf 218 tatsächlich wegfallen, würde sich in der Praxis wahrscheinlich unmittelbar wenig ändern, findet Rainer Beckmann, stellvertretender Vorsitzender der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ – abgesehen von den geringeren bürokratischen Hürden für eine Abtreibung. Ein Hindernis für Schwangerschaftsabbrüche stelle er schon jetzt nicht dar. Deshalb rechnet Beckmann auch nicht damit, dass es deutlich mehr Abtreibungen geben wird.
Allerdings hätte dieser Schritt Auswirkungen auf das Rechtsbewusstsein, erklärt er. Dass Abtreibungen im Strafgesetzbuch geregelt sind, mache deutlich: Das ungeborene Leben ist ein schützenswertes Rechtsgut. Der Paragraf sei ein „moralischer Rettungsanker“, ein „Appell an das Gewissen und an die Gesellschaft“.
Letztendlich gehe es bei den politischen Vorhaben nicht um den Paragrafen selbst, sondern darum, den Weg frei zu machen für ein „Recht auf Abtreibung“ – statt einer Duldung in gewissen Grenzen, wie sie der mühsam errungene Kompromiss im Strafgesetzbuch vorsieht.
Beckmann hält es für illusorisch, dass das Bundesverfassungsgericht diese Entwicklung aufhält. Bisher hat es das Lebensrecht des Ungeborenen hervorgehoben und die Pflicht des Staates, es zu schützen. Aber nach Ansicht von Beckmann habe das Gericht genügend rechtlichen Spielraum gelassen, um das zu unterlaufen.
Auf europäischer Ebene gibt es die Forderungen nach „reproduktiver Selbstbestimmung“ schon lange. Vor zwei Jahren nahm das EU-Parlament den sogenannten Matić-Bericht an. Der sieht Abtreibungen als Teil des Grundrechts auf Gesundheit an. Der Bericht hat zwar keine bindende Wirkung, aber er sendet ein deutliches Signal: Brüssel hält Abtreibungen, ähnlich wie das Recht auf Leben, für ein grundlegendes Menschenrecht.
Jüngst machte sich auch der französische Präsident Emmanuel Macron dafür stark, das Recht auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta aufzunehmen.
An der Argumentation, eine liberalere Regelung fördere die Freiheit und Selbstbestimmung der Frau, hat Bianca Oser Zweifel. Sie leitet die Beratungen der christlichen Organisation Profemina. Einen Beratungsschein stellt dieser Verein nicht aus.
Osers Erfahrung nach rührt der Wunsch nach einer Abtreibung oft aus einer Not heraus, die die Frauen durch die ungewollte Schwangerschaft erleben. „Aus Not abzutreiben, ist keine Freiheit“, sagt Oser. Deshalb zielt die Beratung von Profemina darauf ab, mit der Frau eine Alternative zur Abtreibung zu erarbeiten, mit der sie schließlich ihren Frieden findet. Die eigentliche Entscheidung trifft die Schwangere.
Aber oft gehe es darum, zu ergründen, woher Ängste und Nöte kommen, und nach Lösungen zu suchen. „Manche Frauen hören nur auf sachliche Argumente, die sie zu einer Abtreibung treiben. Das sind oft äußere Umstände. Die innere Herzensstimme überhören Frauen in ihrer Panik schnell“, erläutert Oser.
Frauen, die eine solche Spannung spüren, seien oft erleichtert, wenn die ersten zwölf Wochen vorbei sind. Denn dann müssten sie nicht mehr hin und her überlegen, ob sie das Kind behalten oder nicht. Auch wenn ein Partner anfangs gegen das Kind war, so erlebt es Oser, sei er nach dieser Frist eher bereit, es zu akzeptieren und die Mutter zu unterstützen. Insofern könne die Frist auch ein Schutz für die Frauen sein, sich ihre innere Freiheit zu bewahren.
Profemina fürchtet daher, dass der Druck auf Frauen steigt, wenn Paragraf 218 fällt. Das habe vor allem mit der gesellschaftlichen Wahrnehmung zu tun: Abtreibung würde zu einer zunehmend „normalen“ Lösung bei Schwangerschaftskonflikten. „Die innere Not der Frauen und die verzweifelte Suche nach einer anderen Lösung als der Abtreibung würde dann immer weniger ernst genommen“, sagt Kristijan Aufiero, Geschäftsführer von Profemina.
In Ländern wie Portugal erlebe seine Organisation, „dass dort viele Frauen abtreiben, weil sie die Abtreibung sogar als ein von der Gesellschaft grundsätzlich erwünschtes Verhalten empfinden. Frauen, die sich fragen, ob sie nicht egoistisch handeln, wenn sie das Kind – entgegen der Erwartungen ihres Umfelds – bekommen.“
In Deutschland hat der Staat die Pflicht, das Leben des Ungeborenen zu schützen. „Das Ungeborene wird im Wachstumsprozess nicht erst zum Menschen, sondern entwickelt sich als solcher weiter“, heißt es in einer Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags von 2018. Dem Ungeborenen steht dasselbe Recht auf Leben zu wie dem Geborenen. Es trägt die Menschenwürde, weil es existiert.
Von: Anna Lutz und Jonathan Steinert
Der Beitrag ist Teil des Titelthemas in der Ausgabe 2/2023 des Christlichen Medienmagazins PRO. Hier können Sie das Heft kostenlos bestellen oder digital anschauen.