Zum Thema assistierten Suizid ist eine innerkirchliche Debatte entbrannt. Der Bischof der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland (EKM), Friedrich Kramer, hat sich klar positioniert. Für ihn stellt der assistierte Suizid keine Alternative zu Palliativmedizin und Sterbebegleitung in einem Hospiz dar. Letztlich gehe es dabei darum, ein Leben gewaltsam zu beenden. „Dagegen bin ich“, erklärte Kramer.
Das Christentum sei eine Religion der Gewaltlosigkeit. Einem Menschen aktiv das Leben zu nehmen, lasse sich für ihn nicht mit dem christlichen Glauben vereinbaren: „Das bleibt ein Akt der Gewalt, auch wenn er sauber medikamentös daherkommt.“ Dem Wunsch eines Menschen nach einem würdevollen Lebensende wird aus der Sicht des Bischofs auf den Palliativstationen und in den Hospizen in kirchlicher Trägerschaft jeden Tag auf eine sehr liebe- und verantwortungsvolle Art und Weise entsprochen.
Assistierter Suizid gehört nicht den Leistungskatalog eines Krankenhauses
„Aber wenn ein Krankenhaus meint, den assistierten Suizid in seinen Leistungskatalog aufnehmen zu müssen, sehe ich Diskussionsbedarf für eine Mitgliedschaft in der Diakonie“, erklärte Kramer, der auch Vorsitzender des Rates der Diakonie Mitteldeutschland ist.
Diese Mitgliedschaft in der Diakonie sei im Moment vorrangig an die Kirchliche Arbeitsvertragsordnung gebunden. „Sie sollte stärker inhaltlich an Themen wie Seelsorge oder Sterbebegleitung ausgerichtet werden – und meines Erachtens auch an den Verzicht auf einen assistierten Suizid gebunden sein“, schlug der Leitende Geistliche der EKM vor.
Wenn ein Patient unbedingt sterben wolle, wäre es für Kramer ein Weg, in ein Sterbefasten einzutreten. „Wenn ein Mensch aber partout mit Hilfe der Ärzte aus dem Leben scheiden will, bleibt nur die Verlegung in ein Krankenhaus, das dies tut“, sagte der Bischof.
Der Präsident des Diakonie-Bundesverbandes, Ulrich Lilie, hatte sich gemeinsam mit anderen Vertretern der Kirche für die Möglichkeit zur Suizidassistenz in diakonischen Einrichtungen ausgesprochen. Das führte zu einer intensiven innerkirchlichen Debatte, lehnt doch die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) offiziell die organisierte Suizidassistenz ab. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 das Verbot der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung mit der Begründung gekippt, dass das Recht auf selbstbestimmtes Sterben auch die Hilfe Dritter erlaube.
Von: epd