ARD und ZDF plädieren für Änderungen im Reformstaatsvertrag

Die beiden Sender ARD und ZDF haben ihre Stellungnahme zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgegeben. Es dürfte kaum überraschen, dass sie nicht mit allen Vorschlägen der Länder einverstanden sind.
Von PRO
ARD, ZDF, Deutschlandfunk

Bis Freitag durften Stellungnahmen zu den Reformplänen der Bundesländer für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk abgegeben werden. Insgesamt sind mehr als 15.000 bei der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei eingegangen. Die Fernsehsender ARD und ZDF sehen vor allem die angedachte Konsolidierung in den Bereichen Information, Bildung und Dokumentation skeptisch.

Der Vorschlag der Bundesländer sieht eine deutliche Reduzierung der Spartenkanäle vor. Demnach sollen mindestens 16 ARD-Hörfunkkanäle und knapp die Hälfte der 10 Fernseh-Spartensender von ARD und ZDF wegfallen. Zudem könnte der Fernsehsender 3sat mit dem deutsch-französischen Gemeinschaftssender Arte verschmelzen.

ZDF-Intendant Norbert Himmler hält viele der vorgeschlagenen Änderungen für nachvollziehbar. Um die Funktionsfähigkeit und Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu gewährleisten, sieht er aber auch Anpassungsbedarf. Man sei offen, das System der Gemeinschaftsangebote von ARD und ZDF grundlegend zu betrachten. Eine Neuordnung der dem ZDF zugeordneten linearen Spartenprogramme sei hingegen „angesichts von Personal, Programm- und Verbreitungsverträgen auch nicht wirtschaftlich sinnvoll gestaltbar“.

Bedürfnisse der Menschen hinreichend berücksichtigt?

Auch ARD-Intendant Kai Gniffke kritisiert die Reduzierung der Fernseh- und Spartenkanäle im Bereich der derzeitigen Gemeinschaftsprogramme scharf: „Aus Sicht der ARD birgt eine solche Neuordnung der Sparten- und Gemeinschaftsprogramme die Gefahr, dass die Bedürfnisse der Menschen, die unsere Angebote nutzen, nicht hinreichend berücksichtigt werden“, zitiert ihn der Evangelische Pressedienst epd.

Kein Thema im Entwurf sind die Rundfunkbeiträge. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte im Februar vorgeschlagen, ab Januar 2025 den Rundfunkbeitrag um 58 Cent auf 18,94 Euro pro Monat anzuheben. Dies hatte zum Veto mehrerer Bundesländer geführt. ARD und ZDF plädieren dafür den Vorschlag umzusetzen, weil er für die bedarfsgerechte Finanzierung der Rundfunkanstalten unerlässlich sei.

Nach der Auswertung der Stellungnahmen soll der Staatsvertrag von den Länderchefs beraten werden. Danach müssen alle 16 Landesparlamente zustimmen. Das wird frühestens im nächsten Sommer erwartet. Bis dahin bleibt der Rundfunkbeitrag bei 18,36 Euro pro Monat.

Von: Johannes Blöcher-Weil/mit epd-Material

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