AP verklagt Trump-Administration

Associated Press will sich den Zugang zu Pressekonferenzen im Weißen Haus auf dem Gerichtsweg erstreiten. Der Nachrichtenagentur geht es in dem Streit mit US-Präsident Donald Trump auch um die Pressefreiheit.
Von Norbert Schäfer
Trump verlässt das Weiße Haus, und damit dürfte auch der Einfluss der weißen evangelikalen Christen in den USA auf politischer Ebene schwächer werden

Die US-amerikanische Nachrichtenagentur Associated Press (AP) hat am Freitag drei Beamte von US-Präsident Donald Trump verklagt. Das hat das Unternehmen mitgeteilt. Mitarbeitern der Nachrichtenagentur war der Zugang zu Presseterminen im Weißen Haus verwehrt worden. Die Nachrichtenagentur sieht darin eine Beschneidung der Meinungs- und Pressefreiheit und hat beim US-Bezirksgericht in Washington, D.C. Klage eingereicht.

Auslöser in dem Streit zwischen AP und der US-Regierung ist die Weigerung der Nachrichtenagentur, einer Exekutivanordnung des Präsidenten zu folgen, in dem der den „Golf von Mexico“ zum „Golf von Amerika“ umbenannt hat. Daraufhin war AP-Mitarbeitern der Zugang zu Pressekonferenzen im Weißen Haus verwehrt worden. AP sieht darin einen verfassungswidrigen Versuch des Weißen Hauses, die Redefreiheit einzuschränken.

„Angriff auf die redaktionelle Unabhängigkeit“

„Die Presse und alle Menschen in den Vereinigten Staaten haben das Recht, ihre eigenen Worte zu wählen und nicht von der Regierung bestraft zu werden“, so die AP in ihrer Klage, die die Stabschefin des Weißen Hauses Susan Wiles, den stellvertretenden Stabschef Taylor Budowich und die Pressesprecherin Karoline Leavitt nennt.

„Dieser gezielte Angriff auf die redaktionelle Unabhängigkeit der AP und ihre Fähigkeit, Nachrichten zu sammeln und zu berichten, berührt den Kern des Ersten Verfassungszusatzes“, erklärte die Nachrichtenagentur. „Das Gericht sollte dies sofort korrigieren.“ Der erste Verfassungszusatz garantiert die Presse-, Rede- und Religionsfreiheit und verbietet es der Regierung, eine dieser Freiheiten zu behindern.

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Die Trump-Administration begründet das Verbot der Teilnahme von AP an Presseterminen im Weißen Haus und in Mar-a-Lago sowie in der Air Force One mit der Weigerung, der Umbenennung durch den Präsidenten vollständig zu folgen. Der US-Präsident hatte sich vergangenen Dienstag zu dem Vorgang geäußert und erklärt: „Wir werden sie so lange draußen halten, bis sie zustimmen, dass es der Golf von Amerika ist.“

Beistand von Medienunternehmen

Ein Schreiben des „Reporters Committee for Freedom of the Press“, dem sich mehr als 30 Medienunternehmen angeschlossen haben, fordert das Weiße Haus auf, die Teilnahme von AP an den Presseterminen im Weißen Haus wieder zu ermöglichen und „nicht von unangemessenen Erwägungen oder der Nichtübereinstimmung mit redaktionellen Entscheidungen abhängig“ zu machen.

In dem Brief vom 20. Februar drücken die Unterzeichner ihre besondere Besorgnis über den Ausschluss der AP aus. „Die Abhängigkeit des Pool-Zugangs zu Veranstaltungen im Weißen Haus von den redaktionellen Entscheidungen einer Nachrichtenorganisation verstößt gegen die Grundsätze des ersten Verfassungszusatzes“, heißt es in dem Schreiben. „Alle Nachrichtenorganisationen, die über das Weiße Haus berichten, werden negativ beeinflusst, wenn ein einzelnes Unternehmen in einer Art und Weise herausgegriffen wird, die eine verfassungsmäßige Grenze überschreitet.“ In einem ähnlichen Schreiben fordert auch die „White House Correspondents Association“ von der Trump-Administration, AP den Zugang zu Presseterminen des Präsidenten wieder zu gewähren.

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