Der Hessische Rundfunk (HR) hat Teile des Untersuchungsberichts zu den Antisemitismus-Vorwürfen der Frankfurter Professorin für Cybersicherheit, Haya Schulmann, gegen eine Moderatorin der Sendung „Hallo Hessen“ veröffentlicht. Die Wissenschaflerin hatte beklagt, von der Journalistin Selma Üsük bei einer Technikprobe für die Sendung vom 28. Januar entsprechend beleidigt worden zu sein. In dem am Montagabend veröffentlichten Bericht der Kanzlei Feigen Graf heißt es, die Untersuchung habe die geäußerten Anschuldigungen „nicht bestätigt“.
Schulmann habe „die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Nennung der Namensherkunft ‚Israel‘ gezeigte Reaktion“ der Moderatorin zwar „als beleidigend wahrgenommen“. Es sei jedoch falsch, dass Üsük sie durch eine Äußerung „in Verbindung mit einem abfällig zu wertenden Verhalten vorsätzlich beleidigte“. Bei „Zugrundelegung eines objektiven Empfängerhorizonts“ sei die Reaktion „nicht als abwertend zu bewerten“.
Der HR erklärte zur Veröffentlichung der Passagen des ingesamt 42-seitigen Untersuchungsberichts, dem geäußerten Vorwurf antisemitischen Verhaltens trete der Sender „entschieden entgegen“. Gleiches gelte für Vorverurteilungen und Spekulationen im Zusammenhang mit diesem Vorwurf. „Die unabhängige, ergebnisoffene Untersuchung sieht kein Fehlverhalten der Moderatorin Selma Üsük. Eine Beleidigung ist nicht erfolgt.“ Zugleich erklärte der HR erneut, er bedauere die bei Schulmann entstandene Wahrnehmung, antisemitisch beleidigt worden zu sein.
Schulmann hatte im Anschluss an die Sendung am 28. Januar in einem Post auf Linkedin erklärt, sie sei während der Technikprobe von Üsük gefragt worden, woher ihr Name stamme. „Auf meine Antwort ‚Israel‘ reagierte sie mit einem entsetzten ‚Bäääääh‘ und streckte die Zunge heraus – danach sagte sie kein weiteres Wort, und ich wurde stummgeschaltet“, schrieb Schulmann.
Nachdem der HR die Ergebnisse des Untersuchungsberichts zunächst via Pressemitteilung veröffentlicht hatte, hielt Schulmann an ihren Vorwürfen in weiteren Posts auf Linkedin fest. Feigen Graf handele nicht unabhängig, sondern im Interesse des HR, betonte sie. Die Kanzlei gehe von einem als Beleidigung wahrnehmbaren Verhalten aus, „ist aber davon überzeugt, dass es nicht beleidigend gemeint war. Ausschließen können sie eine antisemitische Motivation aber nicht“.