Analyse: Amnesty International kriminalisiert Israel
„Amnesty International“ (AI) hat ihren Bericht zur Lage der weltweiten Menschenrechte 2014/2015 vorgelegt. Mit tendenziösen Formulierungen macht sich die Menschenrechtsorganisation darin einer Kriminalisierung Israels schuldig. Eine Analyse von Ulrich W. Sahm
Von PRO
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Amnesty International behandelt Israel nicht fair, analysiert Nahost-Korrespondent Ulrich W. Sahm
Laut dem Bericht seien Millionen Zivilisten zwischen Syrien und der Ukraine, im Gazastreifen und in Nigeria umgebracht worden. Die Zahl der Flüchtlinge habe erstmals jene 50 Millionen überschritten, die Ende des Zweiten Weltkriegs gezählt worden sind. Der vollständige englischsprachige Report wird auf 424 Seiten vorgestellt. Er kann auch als PDF-Datei in 16 anderen Sprachen herunterladen, darunter auf Deutsch, Hebräisch, Chinesisch, Thai und Slowenisch.
Auswahl der untersuchten Länder
Amnesty International hat für den Bericht die Menschenrechtslage in 160 Ländern untersucht. Doch die UNO hat über 190 Mitglieder. Wieso fallen also gewisse Länder unter den Tisch, wie die für Menschenrechtsverletzungen bekannte Dominikanische Republik? Während das Dokument in europäischen Staaten wie Deutschland, Frankreich, in der Schweiz und in den USA jede Menge Verstöße ans Licht bringt, wurden Liechtenstein, Luxemburg, Island, Madagaskar und Costa Rica ausgespart, obgleich AI (auf separaten Internetseiten) in einigen dieser Länder selbst Menschenrechtsverstöße angekreidet hat.
Laut AI ist Israel eines von 18 Ländern, in denen Kriegsverbrechen durch die Regierung oder „bewaffnete Gruppen“ verübt worden seien. Dem „Staat Palästina“ wird ein eigenes Kapitel gewidmet. „Israel und die okkupierten palästinensischen Gebiete“ werden separat behandelt. In der Liste aller untersuchten Länder erscheint „Marokko/Westsahara” dahingegen im Verbund. Zypern wird als Einheit behandelt, obgleich der Norden des Landes von der Türkei besetzt ist. Kein Wort dort zur Siedlungspolitik der Türken. Auch weitere in der Welt existierende besetzte Gebiete werden von AI mit keinem Wort erwähnt.
Vorstellung des Reports
Auf der Hauptseite von Amnesty prangt ein Bild von Gaza mit von Israel verursachten Trümmern. Bei der Vorstellung des Berichtes wird gleich nach Syrien (200.000 Tote, Millionen Flüchtlinge) prominent Israels Gaza-Krieg erwähnt. Von 2.000 palästinensischen Toten seien „mindestens 1.500 Zivilisten“ gewesen. Das ist erwiesenermaßen falsch. Das israelische „Meir Amit-Institut“ hat schon mehr als 1.000 männliche Kämpfer namentlich identifiziert. Ohne „mutmaßlich“ heißt es bei AI, die Toten seien die Folge von „Rücksichtslosigkeit“ und „Kriegsverbrechen“ gewesen. Das sind Aussagen, die weder durch israelische Untersuchungen noch durch einen ausstehenden UN-Bericht gedeckt worden sind. AI macht sich mit diesen tendenziösen Formulierungen einer Kriminalisierung Israels schuldig. Zum Ausgleich wird hinzugefügt: „Die Hamas hat auch Kriegsverbrechen begangen, indem sie willkürlich Raketen auf Israel abgeschossen hat und sechs Tote verursacht hat.” Der Vertreter von Amnesty in Israel benutzte diesen Satz, um im israelischen Rundfunk zu erklären, wie „ausgewogen“ doch Amnesty sei.
Deutsche Version
Die 60 Seiten starke deutsche Version enthält Angaben zu Ländern wie Afghanistan, China, Irak, Iran, Türkei und den Vereinigten Staaten von Amerika. Die Angaben zu Menschenrechtsverletzungen in Ländern wie Österreich oder der Schweiz wurden jedoch nicht ins Deutsche übertragen.
Im Vorspann wurde dagegen Rücksicht auf eine sehr deutsche Befindlichkeit genommen, der sogenannten Gender-Gerechtigkeit. Die AutorInnen von AI formulierten: „Aus Gründen der Kürze und der Lesbarkeit verwenden wir im Amnesty-International-Report immer dann männliche Formen, wenn wir nicht sicher wissen, dass es sich um Frauen handelt. Wir möchten jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass es sich bei Opfern, Tätern, Anwälten, Ärzten, Gefängnispersonal etc. um Männer oder Frauen handeln kann.”
Im Vorwort von Salil Shetty, dem internationalen Generalsekretär von Amnesty International, wird ein „palästinensischer Flüchtling aus Syrien, der über Ägypten, die Türkei und nach einer gefährlichen Überfahrt in Richtung Italien nach Europa fliehen konnte“, zitiert: „Palästinensische Flüchtlinge aus Syrien brauchen für die Einreise in andere Länder ein Visum.“ AI scheint unbekannt zu sein, dass fast jedes Land der Welt zur Einreise Visa verlangt. Obgleich in der deutschen Version ein Kapitel zu Israel oder dem „Staat Palästina“ fehlt, werden im Vorwort erst einmal prominent der Gaza-Krieg und Israels „rücksichtsloses“ Vorgehen gegen Zivilisten dargestellt. Unerklärlich ist dabei, dass Israels „Kriegsverbrechen“ eine derart prominente Bedeutung eingeräumt wird, während es in Afrika, in der arabischen Welt und in Südamerika wesentlich mehr Tote, hingerichtete, gefolterte und verschwundene Menschen gibt. Allein im Irak wurden 2014 zwischen Januar und Oktober über 10.000 Zivilpersonen getötet. Diese Tatsachen jedoch stehen nur im Länderreport und nicht im Vorwort.
Überproportional ausführlich ist das Kapitel zu den Vereinigten Staaten von Amerika. Da werden die Todesstrafe, exzessive Gewalt der Polizei, und unmenschliche Zustände in gewissen Gefängnissen beschrieben. Es entsteht der Eindruck, als seien die Gefängnisse in Afrika oder gar in Saudi-Arabien, dem Iran, in Syrien oder Afghanistan nach Ansicht von AI erträglicher als in den USA.
Hebräische Version
Im Vorwort zur hebräischen Ausgabe wird betont, dass AI weder von einer Regierung, noch von politischen Ideologien, wirtschaftlichen Interessen oder Religion abhängig sei. Ischai Menuhin und Jonathan Ger fordern die israelischen Leser auf, sich zu fragen: „Was ist mein Anteil? Wie verletze ich Menschenrechte? Welche Taten wurden in meinem Namen begangen? Wo liegt meine Verantwortung?“ Sie liefern auch gleich eine praktische Antwort. Israel unterhalte diplomatische Beziehungen mit Eritrea und verkaufe Waffen, trotz der dort üblichen Gräuel. In der hebräischen Ausgabe werden dann „Israel und die besetzten Palästinensischen Gebiete“ sowie das Kapitel über die „Palästinensische Autonomiebehörde“ vorgestellt. Im englischen Original wird dieses Gebiet „Staat Palästina“ genannt. AI stellt hier neben den USA, Russland und China vor allem Länder der Region vor, nicht aber Deutschland oder andere europäische Länder. Auch fehlt das Kapitel „Marokko/Westsahara“. Ein Vergleich zwischen Besatzerstaaten wird ausgeschlossen.
Der Bericht zu Israel enthält einige problematische Kommentare und Feststellungen. So wird die Blockade des Gazastreifens als „Kollektivbestrafung“ bezeichnet, was die typische Sprache der palästinensischen Propaganda ist. „Ungesetzliche Tötungen“ im Westjordanland werden gleichgesetzt mit „illegalem Siedlungsbau“. AI wirft der israelischen Regierung vor, den Siedlern Attacken auf Palästinenser bei „fast totaler Straflosigkeit“ zu „erlauben“, darunter Häuserzerstörungen mit richterlichem Befehl. Die Aussage ist widersprüchlich. Wenn eine Regierung etwas erlaubt, müssen Täter nicht mit einer Anklage rechnen. Ähnliche pauschale Verurteilungen ziehen sich wie ein roter Faden durch das Israel-Kapitel. So beklagt AI, dass Israel für jede Bautätigkeit eine offizielle Genehmigung fordert. Offensichtlich hält AI gleichlautende Gesetze in Europa nicht für eine Menschenrechtsverletzung. Alle weiteren Widersprüchlichkeiten aufzuzeigen, würde diesen Rahmen sprengen.
Ein Sprecher des israelischen Außenministeriums tat sich schwer, den AI-Bericht in Anbetracht der anti-israelischen Tendenz „für seriös“ zu halten. AI habe das Leiden von zehntausenden Israelis als Opfer des Raketen-Terrors der Hamas „völlig ignoriert“.
Die „Verbrechen“ der Schweiz
Die Schweiz geriet in dem Dokument wegen „zunehmender Bedenken“ zur Anwendung von Gewalt bei Deportationen ins Visier. Die UNO habe die Schweiz aufgefordert, „eine klare und umfassende Definition von direkter und indirekter rassistischer Diskriminierung in allen Bereichen des Gesetzes zu schaffen“. Beklagt werden Polizeiuntersuchungen „aufgrund von Rasse oder ethnischer Zugehörigkeit“. Im November habe ein Verwaltungsgericht in St. Gallen einer muslimischen Schülerin verboten, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Das war nach Ansicht von AI „unproportional“. Im Kanton Tessin sei die Vollverschleierung verboten worden.
In dem Bericht gehört jedoch durchgehend die im Iran, in Saudi-Arabien, bei der Terror-Miliz „Islamischer Staat“ oder bei der Hamas mit Gewalt durchgesetzte Vollverschleierung zu den unveräußerlichen Grundrechten der Frau, zur freien Meinungsäußerung und dem Respekt religiösen Glaubens. Was auch immer die hier zugrunde gelegten Kriterien sind: Ideale der Aufklärung und der Freiheit sind es definitiv nicht.
Dieser Beitrag erschien zuerst bei www.audiatur-online.ch
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