Egal ob in der Familien-, der Sozial- oder der Gesundheitspolitik: SPD, Grüne und FDP sind vor drei Jahren auch angetreten, um grundlegende Änderungen in Bereichen zu beschließen, die vielen Christen besonders wichtig sind. Vieles hat sie durchgesetzt, manches ist bis heute nicht gelungen.
Abtreibung
Da wäre zunächst und als besonders wichtiges Thema für viele Christen die Regelung von Schwangerschaftsabbrüchen in Deutschland. Schon im Koalitionsvertrag plante die Ampel die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen, des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch. Beschlossen wurde dies 2021 im Deutschen Bundestag und in die Tat umgesetzt schließlich ein Jahr später. Seitdem dürfen unter anderem Ärzte auf ihren Internetseiten darauf hinweisen, dass sie Abtreibungen durchführen und außerdem Methodik und Ablauf erklären.
Im Juli verabschiedete der Bundestag ein Gesetz gegen sogenannten „Gehsteigbelästigung“. Im Schwangerschaftskonfliktgesetz ist nun festgehalten: Wer einer Schwangeren das Betreten einer Beratungsstelle oder Abtreibungspraxis erschwert, oder gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen versucht, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro rechnen. Manche sahen darin eine unangemessene Einschränkung der Meinungs- und Demonstrationsfreiheit.
Die Ampel plante zudem laut Koalitionsvertrag eine Reform des Paragrafen 218, also des Abtreibungsrechts als solchem. Wie sich besonders in den vergangenen Monaten zeigte, hatten SPD und Grüne dabei die komplette Streichung der Regelung im Strafgesetzbuch im Sinn. Aus der FDP hingegen kamen kritische Töne zum Vorhaben. Ob es noch in der laufenden Legislatur zu einer Abstimmung gekommen wäre, ist umstritten. Zumindest ist davon auszugehen, dass Fachpolitiker der SPD und bei den Grünen dies anstrebten. Wie es mit diesem Thema weitergeht, wird wohl erst der nächste gewählte Bundestag entscheiden. Eine Gesetzesvorlage gibt es derweil noch nicht und die derzeit in den Prognosen am stärksten erscheinende Unionsfraktion lehnt eine Abschaffung des Paragrafen 218 ab.
Rechte queerer Personen stärken
Die Ampel hat vereinbart, die Rechte von LGBTIQ-Personen zu stärken. Dazu wollte sie unter anderem einen ressortübergreifenden „Nationalen Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ einführen und umsetzen. Außerdem sollte das Transsexuellengesetz durch ein Selbstbestimmungsgesetz abgelöst werden, demnach eine Änderung des Geschlechtseintrags im Ausweis vereinfacht und auch schon Minderjährigen ermöglicht wird. Beides wurde umgesetzt. Das Selbstbestimmungsgesetz trat am 1. November in Kraft. Kritik gab es vor allem hinsichtlich des Jugend- und des Frauenschutzes. So erklärten die Gegner der Neuregelung etwa, Jugendliche könnten sogar gegen den Willen der Eltern ihr Geschlecht ändern, obwohl sie noch in der Entwicklung seien. Zudem warnten manche davor, dass Frauensaunen oder Umkleidekabinen durch die Neuregelung künftig auch von biologischen Männern aufgesucht werden könnten. Auch eine Verschleierung der Identität, etwa von Terroristen, sei durch Geschlechtsänderungen beim Amt möglich.
Legalisierung von Cannabis
Im Koalitionsvertrag war die Legalisierung von Cannabis festgehalten. Auch das ist umgesetzt worden. Seit April dürfen Erwachsene bis zu 25 Gramm Cannabis im öffentlichen Raum mit sich führen und privat bis zu 50 Gramm besitzen. Auch der Anbau von Cannabis ist in Grenzen gestattet, auch durch sogenannte „Anbauvereine“, die die Droge dann an ihre Mitglieder abgeben können. Dadurch strebte die Ampel eine Eindämmung des Schwarzmarktes und der Kriminalität ein. Kritik kam dennoch, etwa: Besonders für junge Menschen könne der Konsum von Cannabis Langzeitschäden hervorrufen.
Reform des Embryonenschutzgesetzes
Die Ampel plante eine Reform des Embryonenschutzgesetzes, etwa die Zulassung der Eizellspende. Auch die Zulassung der Leihmutterschaft wurde diskutiert. Konkrete Vorlagen zu diesem Thema gibt es aber bis heute noch nicht.
Familienrecht öffnen
Innerhalb der Ampel gab es eine Debatte über umfangreiche Änderungen im Familienrecht. Ein Papier dazu kam bereits aus dem FDP-geführten Justizministerium. Demnach wären Kinder, die in die Ehe zweier Frauen hineingeboren werden, automatisch auch als deren Kinder anerkannt worden. Grundsätzlich hätte das Geschlecht bei der Anerkennung von Elternschaft keine Rolle mehr gespielt. Zudem plante Minister Marco Buschmann die Einführung des „kleinen Sorgerechts“ für weitere Personen als die Eltern, etwa Großeltern oder enge Freunde. Adoptionen von Kindern sollten außerdem nicht mehr an eine Ehe gebunden sein. Die Ampel liebäugelte ebenfalls mit der Idee der sogenannten „Verantwortungsgemeinschaft“. Damit sollte eine Rechtsform geschaffen werden, innerhalb derer auch mehr als zwei Personen in einer Lebensgemeinschaft zusammen sein könnten – mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie in einer Ehe. Eine Vorlage plante das Justizministerium für das Jahr 2025. Das wird nun wohl nicht kommen.
Kirche und Islam
Laut Koalitionsvertrag plante die Ampel einen „fairen Rahmen für die Ablösung der Staatsleistungen“. Ein Gesetzentwurf war für den Herbst geplant, liegt aber noch nicht vor. Da die Ablösung als Verfassungsauftrag im Grundgesetz formuliert ist, wird sich die nächste Regierung neu damit beschäftigen müssen. Zum Thema Islam setzte die Ampel Ausbildungsprogramme „für Imaminnen und Imame an deutschen Universitäten“ durch. 2023 vereinbarte die Bundesregierung mit dem Islamverband DITIB die Ausbildung von 100 islamischen Geistlichen in Deutschland – auch, um die Entsendung von Imamen aus der Türkei schrittweise auszuschleichen und Integration etwa durch deutschsprachige Predigten zu fördern.
Kinderrechte
Die Ampel trat mit dem Ziel an, Kinderrechte im Grundgesetz zu etablieren. Damit war bereits die Große Koalition im Jahr 2021 gescheitert, denn eine solche Gesetzesänderung erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag. Auch die Ampel hat ihr Ziel nicht umgesetzt. Ebenfalls gescheitert ist die Einführung einer Kindergrundsicherung. Das Grünen-geführte Familien- und das FDP-geführte Finanzministerium konnten sich hierbei nicht auf einen angemessenen Betrag einigen. Zudem wurde Kritik an der konkreten Umsetzung durch Familienministerin Lisa Paus laut. Diese wollte zum Zweck der Kindergrundsicherung etwa eine neue Behörde mit 5.000 Stellen schaffen. Mancher hielt diese neuen Strukturen für zu umfassend.