Die Fraktionen der Ampel-Koalitionen halten an ihrem Ziel fest, die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen noch in dieser Wahlperiode auf den Weg zu bringen. „Auch angesichts der Kirchenaustritte können die Staatsleistungen auf lange Sicht immer weniger gerechtfertigt werden“, sagte der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der SPD-Fraktion, Lars Castellucci, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Die Bundesregierung verfolge das Ziel, die Staatsleistungen mit einem sogenannten Grundsätzegesetz abzulösen.
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Konstantin von Notz, sagte: „Es ist und bleibt im Interesse aller Beteiligten, der Länder wie auch der Kirchen, den Verfassungsauftrag nach weit über 100 Jahren endlich zu erfüllen.“ Ein entsprechendes Gesetz solle „zeitnah“ vorgelegt werden.
Auch die religionspolitische Sprecherin der Liberalen, Sandra Bubendorfer-Licht, sagte, die FDP-Fraktion wolle die Ablösung noch in dieser Legislatur auf den Weg bringen. Mittelfristig sei die baldige Ablösung für die Länder günstiger als die Fortsetzung der Staatsleistungen, sagte sie mit Blick auf die Bundesländer, die sich bislang ablehnend zu dem Vorhaben geäußert haben.
Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen.
Der Bund müsste die Rahmenbedingungen zur Ablösung gesetzlich regeln. Konkret über die Modalitäten verhandeln müssten jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen. Mehr als 600 Millionen Euro zahlen die Länder jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.