Ampel plant Entwurf für Ende der Staatsleistungen an Kirchen

Ungeachtet von Widerstand aus den Ländern will die Ampel-Koalition einen Rahmen schaffen, um die Staatsleistungen an die Kirchen abzulösen.
Nach Wunsch der Ampel sollen die Staatsleistungen bald der Vergangenheit angehören

Die Religionspolitiker der Ampel-Fraktionen von SPD, Grünen und FDP wollen einem Medienbericht zufolge bald ein Gesetz zur Ablösung der Staatsleistungen auf den Weg bringen. Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (Freitag) berichtet, soll der für den Herbst geplante Gesetzentwurf so gestaltet werden, dass der Bundesrat nicht zustimmen muss. Aus den Bundesländern, die für die Ablösung zahlen müssten, kommt Kritik.

Der religionspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Lars Castellucci, sagte der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Ich bin klar dagegen, das Grundsätzegesetz zustimmungspflichtig auszugestalten.“ Dem Bericht zufolge sollen die Vorgaben zur Ablösung der Staatsleistungen vage bleiben. „Es wird sicher kein Text, der Ländern abschließend die Form der Ablösung vorschreiben wird“, sagte Castellucci.

Den Kirchen solle damit kein Schaden zugefügt werden. „Es geht darum, die finanziellen Verflechtungen zwischen dem Staat und den Kirchen zu kappen“, sagte der SPD-Politiker. Die Länder sollten selbst wählen, ob sie den Kirchen Geld zahlen wollen, oder ihnen Grundstücke, Wald oder Wertpapiere übertrügen.

Ablösung ist Verfassungsauftrag

Staatsleistungen erhalten die Kirchen als Entschädigung für die Enteignung kirchlicher Güter und Grundstücke im Zuge der Säkularisierung vor allem Anfang des 19. Jahrhunderts. Das Grundgesetz enthält einen aus der Weimarer Reichsverfassung übernommenen Auftrag, diese Entschädigungszahlungen abzulösen. Möglich wäre dies etwa durch Einmal- oder Ratenzahlungen. Die Ampel-Koalition hatte 2021 im Koalitionsvertrag vereinbart, dazu ein Grundsätzegesetz vorzulegen.

Konkret über die Modalitäten verhandeln müssen jedoch die Länder, aus deren Haushalten die Zahlungen fließen. Mehr als 600 Millionen Euro zahlen sie jährlich an die evangelische und katholische Kirche. Die Höhe fällt dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.

Kritik aus der CDU

Der Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt, Rainer Robra (CDU), warnte vor einem Alleingang auf Bundesebene: „Es wäre dem deutschen Staatsaufbau angemessener, ein zustimmungspflichtiges Gesetz vorzulegen“, sagte Robra der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“. Die Länder würden die Zustimmungspflichtigkeit prüfen und gegebenenfalls rügen.

Auch ein eher vages Gesetz käme zur Unzeit, sagte Robra: „Angesichts der knappen Kassen wäre es klüger, die Ablösung der Staatsleistungen weiter zurückzustellen.“

Aus der CDU kommt laut „Frankfurter Allgemeiner Zeitung“ noch ein anderer Vorschlag. Günter Krings (CDU), der rechtspolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, möchte demnach nicht die Staatsleistungen streichen, sondern den Passus über deren Ablösung im Grundgesetz. „Das Staat-Kirche-Verhältnis hat sich seit 1919 auch ohne Ablösung der Staatsleistungen gut eingespielt“, sagte Krings der Zeitung. Daher stelle sich die Frage, ob sich der Verfassungsauftrag nicht überlebt habe.

epd
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