Ampel beschließt Gesetz gegen „Gehsteigbelästigung“

Die Ampelkoalition will Lebensschützern untersagen, vor Abtreibungspraxen und Konfliktberatungsstellen Schwangere gegen ihren Willen anzusprechen. Die sogenannten Gehsteigbelästigungen sollen zukünftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Von Norbert Schäfer
26.04.2022 Foto-Download Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus

Demonstrationen von Lebensschützern und Abtreibungsgegnern vor Schwangerenberatungsstellen und Arztpraxen, die Abtreibungen durchführen, sollen nach dem Willen der Ampelkoalition bald der Geschichte angehören. Wie der „Spiegel“ berichtet, haben sich Bundesjustiz- und Bundesfamilienministerium auf einen Gesetzentwurf verständigt, der die sogenannte „Gehsteigbelästigung“ verbieten soll.

Nach „Spiegel“-Informationen sollen die Bundesländer verpflichtet werden, schwangeren Frauen ungehinderten Zugang zu Schwangerenkonflikt-Beratungsstellen zu gewährleisten, auch zu Praxen, die Abtreibungen durchführen. Demnach dürften vor den Einrichtungen keine Hindernisse errichtet und in Hör- und Sichtweite Schwangere nicht gegen ihren Willen angesprochen werden.

Als Ordnungswidrigkeit soll nach dem Willen der Regierungskoalition von SPD, Grünen und FDP auch geahndet werden, wenn Darstellungen von Abtreibungen unwahr sind oder auf eine starke Emotionalisierung der schwangeren Frau zielen. „Es kann nicht sein, dass eine Frau, die vor einer höchstpersönlichen Entscheidung steht, möglicherweise der schwersten ihres Lebens, bedrängt, eingeschüchtert oder mit emotionalisierenden Bildern konfrontiert wird“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) gegenüber dem Nachrichtenmagazin. Bei derartigen Belästigungen finde „die Meinungsfreiheit von sogenannten Lebensschützern ihre Grenze“.

Der Entwurf war bereits für das vergangene Jahr angekündigt worden. Die Regierungsparteien hatten im Koalitionsvertrag festgelegt, den sogenannten Gehsteigbelästigungen von Abtreibungsgegnern „wirksame gesetzliche Maßnahmen“ entgegenzusetzen.

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