Ärztepräsident Klaus Reinhardt plädiert für die Widerspruchsregelung bei Organspenden. Diese werde seit Langem diskutiert und sei „überfällig“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Freitag). „Wer seine Organe nach dem Tod nicht spenden will, dem ist es zuzumuten, einen Widerspruch im Online-Register zu hinterlegen. Es geht schließlich um Leben und Tod für diejenigen, die ein Organ benötigen.“
Ein Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei der Organspende könnte noch vor der Neuwahl im Bundestag beraten und abgestimmt werden. Die Befürworter hatten ihren Antrag im Sommer ins Parlament eingebracht. Sie wollen erreichen, dass künftig bei einem hirntoten Menschen Organe entnommen werden dürfen, wenn die betreffende Person dem zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Bisher braucht es ausdrücklich die Erlaubnis der Spender oder von Angehörigen nach dem Tod, damit Organe für Transplantationen genutzt werden können.
Ärztepräsident Reinhardt sprach sich gegen einen Vorstoß von FDP-Abgeordneten aus, die Definition des Todes zu ändern und eine Organentnahme auch nach der Feststellung des Herztods zu ermöglichen. „Das medizinisch-wissenschaftlich sichere Kriterium ist und bleibt definitiv der irreversible Hirnfunktionsausfall, auch als Hirntod bezeichnet“, sagte er: „Es gibt keinen Grund, daran etwas zu ändern.“