Ärzte kritisieren Selbstbestimmungsgesetz und fordern Suizid-Prävention

Vergangene Woche hat sich die Bundesärztekammer zum jährlich stattfindenden Ärztetag getroffen. Dabei kritisierten die Delegierten das kürzlich verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz – und erfuhren dafür selbst Kritik.
Von Martin Schlorke
Ärztetag

Der Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, ihr kürzlich verabschiedetes Selbstbestimmungsgesetz zu ändern. Unter Achtzehnjährige dürfe es nicht gestattet werden, „ohne vorherige fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung zu ihrem Geschlecht und Personenstand im Personenregister“ vornehmen zu lassen. Das geht aus einem angenommenen Beschlussantrag vom 128. Ärztetag hervor.

Eine Änderung ohne eine solche Beratung sieht aber das Selbstbestimmungsgesetz vor. Minderjährige müssen einzig „erklären“, dass sie in irgendeine Form eine „Beratung“ erfahren haben. Entsprechend reagierten die Fachpolitiker der Ampelkoalition auf Nachfrage der „Welt“. Die SPD-Abgeordnete Anke Hennig, die das Gesetz lange mit vorangetrieben hatte, sagte: „Wir haben den Beschluss des 128. Ärztetags zur Kenntnis genommen.“ Tessa Ganserer (Grüne) zog die Expertise der Ärzte in Zweifel. Der Beschluss sei „offenbar ohne Einbeziehung der zuständigen medizinischen Fachgesellschaften“ wie der Bundespsychotherapeutenkammer zustande gekommen. Und auch die gesundheits- und queerpolitische Sprecherin der Linken-Gruppe im Bundestag, Kathrin Vogler, sprach dem Ärztetag Kompetenzen ab. Der Beschlussantrag ließe sich „nur durch unzureichende Beschäftigung mit der Materie erklären“.

Gefahr von Geschlechtsumwandlungen bei Minderjährigen

Weiterhin fordert der Ärztetag die Bundesregierung auf, Pubertätsblocker, geschlechtsumwandelnde Hormontherapien oder ebensolche Operationen bei Minderjährigen mit Geschlechtsdysphorie nur unter bestimmten Umständen zu gestatten. Das wäre „im Rahmen kontrollierter wissenschaftlicher Studien und unter Hinzuziehen eines multidisziplinären Teams sowie einer klinischen Ethikkommission“ der Fall. Zudem müsse eine medizinische und psychiatrische Diagnostik vorliegen.

Die Ärzte begründen diese Forderung mit fehlender Evidenz. Geschlechtsumwandlungen würden nicht die psychische Gesundheit der Betroffenen verbessern.

Der Ärztetag befasste sich in zwei angenommenen Beschlüssen auch mit Suiziden. Zum einen wird ein Gesetzentwurf zur Suizidprävention und deren Finanzierung gefordert. In einem anderen Beschluss wird die Haltung des Ärztetages von 2021 zum assistierten Suizid bekräftigt. Damals forderte das Gremium, dass die Mitwirkung bei assistiertem Suizid grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe sei.

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