Kommentar

Abtreibung: Wie die SPD aus Unrecht Recht machen will

Die SPD-Bundestagsfraktion macht Ernst – und will aus Abtreibungen ein „Menschenrecht“ machen, während der Schutz des ungeborenen Kindes fast keine Rolle mehr spielt. Mögen die Sozialdemokraten damit auf ganzer Linie scheitern.
Von Nicolai Franz
Mit dieser Nachbildung eines Embryos in der 10. Schwangerschaftswoche wollen Lebensschützer ins Bewusstsein rufen, dass es bei Abtreibungen um Menschenleben geht

Ohne Unterlass betont die SPD, dass sie gegen Spaltung ist. Dass sie den gesellschaftlichen Frieden bewahren will. Dass sie die Verfassung achtet.

Doch am Dienstag hat sie bewiesen, dass sie es mit diesen hehren Zielen wohl nicht so ernst nimmt, wenn es um eines ihrer Lieblingsthemen geht. Denn nun legt sie die Axt an einen gesellschaftlichen Kompromiss, der ein schwieriges Thema befriedet hat: das Abtreibungsrecht.

Die SPD-Fraktion im Bundestag hat am Dienstag ein Positionspapier veröffentlicht. Darin stellt sie die grundgesetzliche Tradition der Bundesrepublik in Sachen Abtreibung auf den Kopf.

Das Verfassungsgericht hält Schwangerschaftsabbrüche kontinuierlich für Unrecht. Die SPD spricht hingegen allen Ernstes von einem „Menschenrecht“ – in Anlehnung an einen Kommissionsbericht der Bundesregierung, an Institutionen der Vereinten Nationen und des EU-Parlamentes, in denen Lobbygruppen seit vielen Jahren verbissen für genau das kämpfen, was in Deutschland nun blüht: Dass das Töten des ungeborenen menschlichen Lebens nicht als Unrecht, sondern als Menschenrecht gilt. Verkehrte Welt.

Nach dieser Logik sind die Richter aus Karlsruhe Verletzer der Menschenrechte. Man muss es so deutlich sagen: Die SPD hat den Schuss nicht gehört. Sie macht aus Unrecht ein Recht.

Erschreckende Sätze

Natürlich wissen die Sozialdemokraten, dass eine völlige Freigabe von Abtreibungen sofort vor dem Verfassungsgericht scheitern würde. Schließlich gibt es ja noch dieses Lebensrecht des ungeborenen Kindes. Das kommt in ihrem Papier auch durchaus vor. Doch dessen Berücksichtigung wirkt darin geradezu wie ein nötiges Übel.

Heraus kommen erschreckende Sätze. Zum Beispiel: „Das Lebensrecht des ungeborenen Kindes und die Rechte der Schwangeren müssen daher neu austariert werden.“

Die SPD will die Beratungspflicht abschaffen, die der Schwangeren Wege aufzeigen soll, wie sie das Kind doch behalten kann. Kliniken mit Gynäkologie-Abteilung sollen Abtreibungen durchführen müssen. Wenn sie es nicht wollen – etwa weil sie Christen sind und Gewissensbisse haben – müssen sie die Schwangere an eine entsprechende Einrichtung verweisen.

Wozu ein liberales Abtreibungsrecht führt

Erst wenn der Fötus selbst überleben kann, soll es Einschränkungen geben. Das dürfte in etwa die 24. Schwangerschaftswoche sein. Wer weiß, wie weit entwickelt ein Kind dann schon ist, dem kann es bei diesem Gedanken nur kalt den Rücken herunterlaufen. Man muss kein Christ sein, um zu erkennen, dass das Unrecht ist. Es reicht nicht, wenn sich die SPD beim Schutz des ungeborenen Lebens darauf beschränkt, die finanzielle und soziale Situation Schwangerer zu verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hat das bisher immer berücksichtigt. Und dabei auch nicht ignoriert, dass sich Schwangerschaftsabbrüche kaum verhindern lassen.

Ein Teil Deutschlands hat übrigens Erfahrung mit einer weitgehenden Freigabe von Abtreibungen: In der DDR wurde bis Ende der 1980er Jahre jede dritte Schwangerschaft abgebrochen. Die SPD sollte ihr Vorhaben schleunigst beenden. Nicht nur um des gesellschaftlichen Friedens wegen, sondern auch, weil Unrecht niemals Recht sein darf.

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