Bei der Frage einer möglichen Liberalisierung des Abtreibungsrechts hat die frauenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Leni Breymaier, eine fraktionsübergreifende Initiative ins Spiel gebracht. Sie wisse nicht, ob sich die Koalition auf einen gemeinsamen Vorschlag einigen könne, sagte sie den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstag/online): „Es wäre nicht das erste Mal, dass bei solchen gesellschaftlichen Themen die Abstimmung freigegeben wird.“
Die rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, Katrin Helling-Plahr, bekräftigte ihre ablehnende Haltung zu einer Reform des Abtreibungsrechts. Die FDP-Faktion wolle nicht an einem „gesellschaftlich seit langem etablierten Kompromiss rütteln“, sagte sie den Funke-Zeitungen. Helling-Plahr verwies außerdem auf das Risiko, dass eine Änderung des Paragrafen 218 vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern könnte. Es sei eine juristische Detailfrage, ob ein Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase rechtmäßig oder rechtswidrig, aber straffrei sei.
Anfang April hatte eine von der Regierung eingesetzte Expertenkommission empfohlen, die Regeln für Abtreibungen zu lockern. In den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft sollen sie demnach erlaubt sein. Bislang gilt, dass Abtreibungen generell verboten sind, aber straffrei, wenn sie innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate erfolgen und die schwangere Frau eine Beratung in Anspruch genommen hat.
Abschaffung von 218 könnte kommen
Die SPD-Fraktion hat bereits angekündigt, sich mit der Frage einer möglichen Neugestaltung der Abtreibungsregelung zu befassen. Je nachdem, wie schnell das geschieht, könnte noch in dieser Legislatur ein Gesetzesvorschlag daraus hervorgehen – der dann im Bundestag zur Abstimmung kommt.
Grüne, SPD und Linke wären wohl für eine Abschaffung des Paragrafen 218 in jetziger Form. Union und AfD sowie Teile der FDP sind dagegen. Bei einer Abstimmung ohne Fraktionszwang, also jenseits der Grenzen der Parteien sowie Regierung und Opposition, wäre offen, ob ein neues Gesetz den Bundestag passieren kann. Würden die Parteigrenzen gewahrt und stimmte die Regierung wie gewöhnlich gemeinsam ab, dann wäre das wohl das Ende des derzeitigen Abtreibungsverbots.
Von: epd/Anna Lutz
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