Abgeordneten-Gruppe schlägt Neuregelung zur Sterbehilfe vor

Eine Grupper Abgeordneter verschiedener Fraktionen im Bundestag hat einen Vorstoß für Neuregelungen zur Sterbehilfe gestartet. Die Abgeordneten wollen es Ärzten ermöglichen, Sterbewilligen tödlich wirkende Medikamente zu verschreiben.
Von PRO
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das bis dahin geltende Verbot organisierter - sogenannter geschäftsmäßiger - Hilfe bei der Selbsttötung gekippt

Die Parlamentarier Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD und Petra Sitte (Linke) stellten am Freitag in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Suizidassistenz aus dem vergangenen Jahr ziehen soll. Es bestehe noch erhebliche Rechtsunsicherheit, sagte Helling-Plahr. Der Entwurf der überparteilichen Gruppe sieht den Aufbau eines staatlichen Beratungssystems vor. Vor der Abgabe eines todbringenden Medikaments durch Ärzte soll die Beratung Pflicht sein.

Das Bundesverfassungsgericht hatte am 26. Februar 2020 das bis dahin geltende Verbot organisierter – sogenannter geschäftsmäßiger – Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst nach seiner Ansicht auch das Recht, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Damit scheiterte der Versuch der Politik, die Arbeit von Sterbehilfeorganisationen zu unterbinden.

Lauterbach erklärte, ihm wäre ein Verbot kommerzieller Sterbehilfe lieber, dies sei nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aber nicht mehr möglich. Er baut nach eigenen Worten darauf, dass ein staatlich gesichertes Beratungssystem verbunden mit dem Recht, dass Ärzte das Medikament verschreiben dürfen, private Organisationen überflüssig macht.

Der Entwurf der Abgeordneten sieht vor, dass bei einem „autonom gebildeten, freiem Willen“ ein Recht auf Selbsttötung besteht. Dieser müsse unbeeinflusst von einer akuten psychischen Störung sein, heißt es in der Formulierung. Bei Abgabe eines Mittels durch den Arzt muss die Beratung mindestens zehn Tage zurückliegen. Zugleich betonten die Abgeordneten, dass kein Arzt verpflichtet werden könne, beim Suizid zu helfen.

Von: epd

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