Abgeordnete debattieren mit Feingefühl über Sterbehilfe

Mehr als zwei Jahre nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts befasst sich der Bundestag mit einer Neuregelung der Sterbehilfe. In einer ersten Lesung wurden mehrere Gesetzentwürfe eingebracht.
Von Martin Schlorke
Die Mehrheit des Bundestages hat für das umstrittene Infektionsschutzgesetz gestimmt

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben am Freitag über eine Neuregelung des assistierten Suizids debattiert. Mehrere Abgeordnetengruppen haben bereits fraktionsübergreifend Gesetzesvorschläge vorgestellt – über diese wurde nun beraten.

Wie bereits bei der Orientierungsdebatte im Mai, war die Atmosphäre während der Debatte im Plenum dem Thema angemessen. Den Abgeordneten war anzumerken, dass sie sich der Tragweite der Debatte bewusst sind. Knapp eine Stunde nach der emotional und lautstark geführten Debatte rund um die Abschaffung des Werbeverbotes für Abtreibungen, hat sich die Stimmung um 180 Grad gedreht.

Keine Zwischenrufe, bedächtiger Applaus und Redebeiträge, die in einem behutsamen Ton gehalten worden. Sogar die Redner der AfD fielen mit ungewohnt ruhigen Tönen auf. Das ernste Thema veranlasste gar Bundestags-Vizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) einmal zu intervenieren, als auf der Regierungsbank während der Debatte Gespräche geführt worden. Kubicki bezeichnete die Gespräche als „unverhältnismäßig“.

Diese Anträge stehen zur Debatte

Mehrere Abgeordnete setzen sich für einen Antrag ein, der die Stärkung der Suizidiprävention vorsieht. Der FDP-Abgeordnete Benjamin Strasser sagte, es müsse Konsequenzen geben, wenn sich jemand etwa über eine Regelung der verpflichtenden Beratung hinwegsetzt. Zudem sei zu beobachten, dass durch ein ernsthaftes Gespräch ein Satz wie „Ich will nicht mehr leben.“ als „Ich will so nicht mehr leben.“ verstanden werden muss. Es brauche eine Differenzierung zwischen Hilferuf und Suizidwunsch.

Ein weiterer Vorschlag von Katrin Helling-Plahr (FDP) und Helge Lindh (SPD) soll Ärzten erlauben, die todbringenden Substanzen zu verschreiben. Bedingung ist, dass eine Beratung in staatlich finanzierten Beratungsstellen vorausgegangen ist, die sicherstellt, dass der Sterbewunsch wirklich dem freien Willen des Betroffenen entspricht. Beratung sei die beste Prävention, sagte Hellig-Plahr. Wenn aber Menschen sich dennoch zu einem Suizid entscheiden, müsse das respektiert werden „ohne erhobenen Zeigefinger“.

Ein dritter Antrag von unter anderem Renate Künast (Grüne) ähnelt dem von Helling-Plahr. Allerdings soll zwischen Menschen, die aufgrund von schweren Erkrankungen sterben wollen und Personen, die sich aus anderen Gründen den Tod wünschen, unterschieden werden. Lukas Benner (Grüne) sprach für diesen Antrag und sagte, heute finde Sterbehilfe oft in einer Grauzone statt. Dieser Zustand könne so nicht belassen werden.

Die Vorschläge werden nun weiter in den Ausschüssen behandelt. Eine Abstimmung ist voraussichtlich erst im Spätsommer oder Herbst zu erwarten.

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Eine Antwort

  1. Die Suizidprävention muss gestärkt werden. Sterbehilfe ist keine Alternative.

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