Am Abend des 13. Februar werden die Schweizer klüger sein. Dann wird ausgezählt, ob „nicht-menschlichen Primaten“ Grundrechte auf Leben sowie auf körperliche und geistige Unversehrtheit in der Verfassung des Kantons Basel-Stadt festzuschreiben sind – oder nicht.
Im Kanton Basel-Stadt sind die Wahlberechtigten zu den Urnen gerufen, weil der Tierrechtsverein Sentience Politics für die „nahen Verwandten“ des Menschen in der Unterordnung der „Trockennasenprimaten“ – zu denen neben Schimpansen auch Orang-Utans und Gorillas gehören –, den Entscheid mit langem Atem durchgesetzt hat.
Der Gedanke, dass man Tieren verfassungsmäßige Grundrechte ähnlich dem Menschen einräumt, mag auf den ersten Blick als vollkommen abstrus oder an den Haaren herbeigezogen erscheinen. Aber Halt! Säugetiere, vor allem solche, die wir Menschen als „höhere“ einstufen, zeigen mitunter derart ausgeprägtes Sozialverhalten, dass uns Menschen schon vor Scham schier der Atem stockt.
Und dass Mensch und Tier Zuneigung füreinander entwickeln können, muss man weder Hunde- noch Katzenhaltern erklären. Auch nicht, dass Tiere auf zugefügte Schmerzen reagieren. Das Vorhaben der schweizerischen Tierfreunde ist also gar nicht so grotesk, wie man annehmen möchte.
Tiere sind keine Dinge
Kritiker werden sagen, dass hier eine rote Linie überschritten wird. Wer von dem Vorhaben in Basel liest, wird leicht reflexartig auf solche Gedanken kommen: Mensch ist Mensch, Tier ist Tier. Und was für einen Menschen gilt, kann auf ein Tier keine Anwendung finden.
Ist das wirklich so? Ja und Nein. In Deutschland werden Tiere juristisch gesehen wie Sachen behandelt. Sachen sind aber keine lebendigen (Mit-)Geschöpfe und unterscheiden sich ergo vom Tier. Dem könnte stärker Rechnung getragen werden.
Wir Menschen sind als einzige vernunftbegabte Spezies fähig, Dinge intellektuell zu durchdringen. Warum also nicht über die wenig hinterfragte Gepflogenheit nachdenken, dass wir Tiere in allen Belangen und ohne Einschränkung dem menschlichen Willen unterwerfen und mehr oder weniger nach Belieben über diese verfügen?
Insofern verfehlt das Vorhaben der Tierschützer nicht seinen Zweck. Das zeigt allein die Debatte, die über das Vorhaben geführt wurde. Aber das Tier unterscheidet sich eben auch vom Menschen und sollte ihm nicht gleich gestellt werden.
Im Akt der Schöpfung hat der Schöpfer dezidiert nur einem Geschöpf eine herausragende Würde verliehen, indem er es zu seinem Ebenbild geschaffen hat: Dem Menschen. Nur aus der Gottesebenbildlichkeit heraus ist die besondere Stellung und Würde des Menschen vor allen anderen Lebewesen überhaupt zu rechtfertigen.
Die Gottesebenbildlichkeit legt dem Menschen aber die Bürde auf, die gesamte Schöpfung mit den Augen des Schöpfers sehen zu können. Damit, Verantwortung für Mensch und Tier zu übernehmen. Wer den Gott der Bibel als den Schöpfer des Universums anerkennt und ehrt, dem sollte auch das Wohl seiner Schöpfung am Herzen liegen.
Eine Antwort
Die Affen sollten dann natürlich auch wählen und selbst politische Ämter bekleiden dürfen. Vermutlich wurde das gar keinen so großen Unterschied ausmachen.