Seit sich am 24. Januar mehr als 120 Katholiken im Rahmen der Initiative #OutinChurch als queer geoutet haben, ist viel passiert. Nicht nur im Netz ist das ein Diskussionsthema. Auch die Politik reagiert nun auf die Bewegung, die eine Gleichstellung Homo- oder auch Transsexueller innerhalb der Kirche anmahnt.
So fordert allen voran Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) maßgebliche Veränderungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Niemand dürfe wegen der sexuellen Identität benachteiligt werden. „Bei allem Respekt vor dem kirchlichen Selbstbestimmungsrecht insbesondere im verkündungsnahen Bereich – dem muss auch die Kirche als einer der größten Arbeitgeber in Deutschland Rechnung tragen“, teilt er mit und plant eine Grundgesetzergänzung um ein „ausdrückliches Verbot der Diskriminierung wegen der sexuellen Identität“.
Die Grünen-Fraktion im Deutschen Bundestag fordert ebenfalls Reformen: „Geschlechtliche Identität oder sexuelle Orientierung dürfen kein Kündigungsgrund sein“, erklären die Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und Lamya Kaddor, zuständig für Arbeitnehmerrechte und Inneres bei den Grünen. Eine Ungleichbehandlung im Arbeitsrecht sei nicht mehr zeitgemäß. „Bei Tätigkeiten ohne Verkündigungsauftrag sollte das kirchliche Arbeitsrecht dem allgemeinen Arbeitsrecht so weit wie möglich angeglichen werden“, so die Forderung. Fraktions-Vize Konstantin von Notz sagte auf PRO-Anfrage, es sei „offenkundig“, dass beim kirchlichen Arbeitsrecht Reformbedarf bestehe, darauf hätten auch Gerichte hingewiesen. Das verfassungsrechtlich verbriefte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen habe seine Grenzen und müsse mit dem Recht der Beschäftigten in Einklang gebracht werden.
Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien im Dezember festgelegt, sich mit den Kirchen über deren Sonderarbeitsrecht austauschen zu wollen. Sandra Bubendorfer-Licht, religionspolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, hält eine vorsichtige Angleichung an das staatliche Arbeitsrecht für einen „ersten großen Schritt in die richtige Richtung und längst überfällig“, mahnt aber auch Sensibilität und Zurückhaltung im politischen Umgang mit kirchlichen Sonderrechten an.
Fordernder klingt der Ton innerhalb der SPD: „Das kirchliche Arbeitsrecht ist ein alter Zopf, er gehört abgeschnitten“, erklärte deren religionspolitischer Sprecher im Bundestag, Lars Castellucci. Die private Lebensführung müsse Privatsache bleiben. „Die Sorge um die weltweite Einheit der Kirche darf kein Grund sein, strukturellen Fragen wie dem Zölibat, dem Umgang mit Homosexualität und der Sexualmoral oder der Diskriminierung von Frauen aus dem Weg zu gehen.“
Die Ampelkoalition will sich nun intern zum Thema verständigen und dann das Gespräch mit den Kirchen suchen.
Eine Antwort
Wir erleben hier einen antichristlichen Kulturkampf kaum gekannten Ausmaßes.
Es geht darum die Kirchen zu diskreditieren und ihre Glaubwürdigkeit durch Anspielungen und Unterstellungen zu zerstören.
Bis dahin, dass kirchliche Krankenhäuser, Kindergärten, Schulen ihre Identität aufgeben müssten, auch dadurch, dass sie als Mitarbeiter niemanden mehr ablehnen dürfen, der selbst christliche Überzeugungen ablehnt und bekämpft.
Teile der FDP verfolgen diese Ziele schon seit Anfang der 70er Jahre, in enger Verbindung mit atheistischen Agitationsgruppen.
Beispielhaft wird das an Ingrid Matthäus-Maier deutlich, die in enger Zusammenarbeit mit der „Giordano-Bruno-Stiftung“ wirkt, über die die FAZ sehr hilfreiche Informationen zu Finanzierung und Agitationsmuster bereitstellt.
https://www.faz.net/aktuell/politik/giordano-bruno-stiftung-die-agenda-des-neuen-atheismus-1926867.html
Zitat: „Mit vergleichsweise geringem materiellen Aufwand lässt sich große Aufmerksamkeit erzielen. Den neuen Atheisten kommt dabei zugute, dass ihnen aggressives und kulturkämpferisches Verhalten zugestanden wird, das religiösen Akteuren als Fundamentalismus ausgelegt würde.“