Umstrittenes Reformationsfenster kann eingebaut werden

Das von Altkanzler Schröder (SPD) gestiftete „Reformationsfenster“ für die Marktkirche in Hannover kann eingebaut werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Oberlandesgericht in Celle.
Marktkirche in Hannover

Vor dem Oberlandesgericht in Celle einigten sich der Architekten-Erbe Georg Bissen und die evangelische Marktkirchen-Gemeinde am Dienstag überraschend auf einen Vergleich, was das von Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) gestiftete Reformationsfenster betrifft. Danach verpflichtet sich die Marktkirche, neben dem von dem Künstler Markus Lüpertz entworfenen Fenster ein gut sichtbares Schild anzubringen, das auf den Wiederaufbau der kriegszerstörten Kirche durch den Architekten Dieter Oesterlen (1911-1994) hinweist.

Bissen hatte gegen den geplanten Einbau des zwölf Meter hohen Buntglasfensters geklagt, weil es aus seiner Sicht den durch Oesterlen geschaffenen schlichten Raumeindruck entstellen würde. In erster Instanz hatte das Landgericht Hannover im Januar jedoch die Klage abgewiesen (AZ: 18 O 74/19). Auch Richter Matthias Wiese vom Oberlandesgericht Celle ließ bei der mündlichen Verhandlung durchblicken, dass das Selbstbestimmungsrecht der Kirche in diesem Fall höher zu gewichten sei als das Urheberrecht des Nachkriegsarchitekten. Er schlug deshalb eine gütliche Einigung vor.

Vertreter der Marktkirche zeigten sich nach dem Vergleich erleichtert. Der Einbau solle voraussichtlich im kommenden Jahr vollzogen werden. Bissen sprach von einem „Trostpflaster“.

epd
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