Entscheidung zu Trisomie-Bluttest tritt in Kraft

Die Krankenkassen übernehmen einen Bluttest, um bei Ungeborenen Trisomien festzustellen. Mit der Veröffentlichung einer Information für Versicherte tritt diese Entscheidung nun in Kraft.
Von Jonathan Steinert
Junger Mann mit Trisomie 21, Down-Syndrom

Krankenkassen werden in Zukunft einen Bluttest bezahlen, mit dem Schwangere überprüfen lassen können, ob ihr Kind an einer Trisomie leidet. Der Gemeinsame Bundesausschuss, der sich mit diesem Thema befasste, beschloss am Donnerstag eine Versicherteninformation dazu. Damit tritt die Entscheidung in Kraft, dass der Bluttest Kassenleistung wird. Die hatte das Gremium bereits 2019 getroffen. Ab voraussichtlich kommendem Frühjahr sollen der Test und die Information dazu eingesetzt werden. Das Blut der Schwangeren enthält ab der zehnten Woche so viel Erbgut des Kindes, dass eine genetische Untersuchung zeigen kann, ob Trisomie 13, 18 oder 21 – das Down-Syndrom – vorliegt.

Voraussetzung für die finanzielle Übernahme des Tests ist, dass die Schwangere darüber von ihrem Arzt aufgeklärt und beraten wurde. Es soll um „begründete Einzelfälle“ gehen. Diese Beratung soll verpflichtend sein. Der Test selbst ist bereits seit 2012 zugelassen, jedoch mussten die Frauen ihn selbst bezahlen. Befürworter betonen, dass auf diese Weise kein riskanter Eingriff bei der Schwangeren nötig ist, um eine mögliche Trisomie festzustellen. Kritiker führen ins Feld, dass der Test als Krankenkassenleistung leichter zugänglich ist und bei einer entsprechenden Diagnose Kinder häufiger abgetrieben werden könnten.

„Uns ist bewusst, dass die Entscheidung nicht in allen gesellschaftlichen Gruppen auf ungeteilte Zustimmung stoßen wird“, sagte der Vorsitzende des Auschusses Josef Hecken. Es sei „rational wie medizinisch richtig, jenen Schwangeren, denen das Wissen um eine Trisomie persönlich wichtig ist, eine sichere Alternative anzubieten“. Er machte zudem deutlich, dass sich der Bundestag den ethisch-moralischen Fragen stellen müsse, die mit nichtinvasiver vorgeburtlicher Diagnostik verbunden sind – indem er gesetzliche Vorgaben dazu macht, wie sie eingesetzt wird.

„Ziemlich normales Leben“

Die Versicherteninformation macht deutlich, dass der Bluttest nicht zu den empfohlenen Leistungen für Schwangere gehört. Er sei freiwillig und solle nur nach gemeinsamer Entscheidung mit dem Arzt durchgeführt werden, wenn es im individuellen Fall sinnvoll sei. Die Broschüre enthält Informationen über die Häufigkeit von Trisomien, die Zuverlässigkeit des Tests und seine Grenzen – in fünf von 10.000 Untersuchungen sei der Test fälschlihcerweise positiv – sowie mögliche Auswirkungen auf das Familienleben, wenn ein Kind einen solchen Gendefekt hat. „Viele Eltern berichten von einem ziemlich normalen und erfüllten Leben mit ihren Kindern“, heißt es da etwa. Oder: „Den meisten Eltern gelingt es, mit den Anforderungen gut umzugehen.“ Zudem wird auf Unterstützungsangebote hingewiesen.

Für den Fall, dass der Test auffällig ist, also auf eine Trisomie hinweist, müsste das mit einer ergänzenden Fruchtwasseruntersuchung bestätigt werden. In Bezug auf eine mögliche Abtreibung erklärt das Informationsblatt, dass diese bei einer Trisomie nicht zwingend bis zur zwölften Schwangerschaftswoche erfolgen müsse, also genug Zeit sei, um „zu einer passenden Entscheidung zu kommen“ – sei es eine Abtreibung oder sich auch auf ein Kind mit Gendefekt einzustellen.

Innerhalb von zwei Monaten kann das Bundesgesundheitsministerium den Beschluss zur Versicherteninformation beanstanden. Tut es das nicht, wird sie samt dem Beschluss, dass der Bluttest Kassenleistung wird, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Der Gemeinsame Bundesausschuss ist das höchste Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen. Er hat unter anderem die Aufgabe, die Leistungen der Krankenkassen nach den aktuellen medizinischen Erkenntnissen festzulegen. Vertreten darin sind Ärzte- und Kassenvereinigungen sowie – allerdings ohne Stimmrecht – Patientenorganisationen.

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