Deutschland diskutiert über die Suizidhilfe. Am Donnerstag haben Wissenschaftler der Leopoldina eine Stellungnahme abgeben. Grundsätzlich sollten bis auf sehr eng gefasste Ausnahmen nur Entscheidungen von Volljährigen anerkannt werden, heißt es in den Empfehlungen der Nationalen Akademie der Wissenschaften. Zu den Kernpunkten einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Beihilfe zur Selbsttötung gehört nach Ansicht der Autoren des Papiers auch, mindestens zwei Ärzte einzubeziehen und dadurch die Prüfung des Selbsttötungswillens von der ärztlichen Hilfe zum Suizid personell und organisatorisch zu trennen.
Außerdem müssten eine Bedenkzeit und umfassende Beratung sichergestellt werden, erklären die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Das Diskussionspapier wurde von zwölf Medizinethikern, Juristen und Palliativ-Spezialisten verfasst, darunter der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle und die Münsteraner Medizinethikerin Bettina Schöne-Seifert.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im vergangenen Jahr das Verbot organisierter Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Der Bundestag diskutierte im April, inwieweit der Staat diese Form der Sterbehilfe ermöglichen oder verhindern soll. Zwei Parlamentariergruppen schlagen vor, Ärzten unter bestimmten Bedingungen die Verschreibung tödlich wirkender Medikamente auch für den Suizid zu erlauben. Der Deutsche Ärztetag hatte im Mai auf das Urteil reagiert und das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung aus der Berufsordnung gestrichen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Februar 2020 den 2015 geschaffenen Strafrechtsparagrafen 217, das Verbot der organisierten – sogenannten geschäftsmäßigen – Hilfe bei der Selbsttötung gekippt. Die Richter urteilten, dass das Recht auf Selbstbestimmung auch das Recht umfasst, sich das Leben zu nehmen und dabei die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen. Suizidassistenz leistet, wer einem Sterbewilligen ein todbringendes Medikament überlässt, aber nicht verabreicht.
6 Antworten
Luther hat zum Thema Selbstmord sowohl eine verständnisvolle Sicht auf den Betroffenen gezeigt:
„Ich teile nicht die Meinung, dass Selbstmorde mit Sicherheit verdammt sein müssen.
Mein Grund ist, dass sie sich nicht umbringen wollen, sondern von der Macht des Teufels überwunden werden. Sie sind wie ein Mann, der von einem Räuber im Wald ermordet wird.“
Zum anderen warnt Luther vor jeder Verharmlosung und sieht es um der Menschen willen geboten, wo nur möglich Menschen vom Selbstmord abzuhalten:
„Sie sind wie ein Mann, der von einem Räuber im Wald ermordet wird.
– Dies sollte jedoch nicht dem einfachen Volk beigebracht werden, damit Satan nicht die Möglichkeit erhält, Schlachten zu verursachen, und ich empfehle, den Volksbrauch strikt einzuhalten, wonach er [die Leiche des Selbstmordes] nicht über die Schwelle getragen wird usw.“
Kann es sein, dass mein Kommentar hier unterschlagen wurde?
Jetzt ist er ja doch da 🙂
Hing wohl nur länger in der Überprüfungsschleife …
(Womit sich der zweite Kommentar ja erledigt hätte, schade, dass es keine Löschfunktion für die eigenen, obsolet-gewordene Kommentare gibt …)
Ich bin für Sterbehilfe ich bin seit über 30jahre krank jeder Tag ist die Hölle für mich ich würde die Sterbehilfe begrüßen
Ich habe für Sie gebetet, dass Sie Kraft bekommen und möglichst von Ihrer Hölle befreit werden.
Krankheit macht das Leben nicht sinnlos.
Der Arzt und Psychotherapeut Viktor Frankl hat aus der Erfahrung mit selbstmordgefährdeten Menschen dennoch den Schluss gezogen:
„Das Leben hat einen Sinn und behält ihn unter allen Umständen auch im Leiden.“
Frankl kennt Leiden. Er verbrachte Jahre seines Lebens in Konzentrationslagern, seine Familie wurde umgebracht.
Seine Erfahrungen hat er in dem Buch festgehalten „Trotzdem ja zum Leben sagen – Ein Psychologe erlebt das Konzentrationslager“:
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