Journalistische Kritik und Meinungsäußerungen dürfen hart und heftig ausfallen. Das trifft auch auf die Kolumne „Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig“ in der Tageszeitung taz zu, die Ende Juni für Aufregung sorgte und gegen die 382 Beschwerden beim Deutschen Presserat eingingen. Doch der wies sie nun als unbegründet zurück. „Das Gedankenspiel der Autorin, der als geeigneter Ort für Ex-Polizisten nur die Mülldeponie einfällt, ist von der Meinungsfreiheit gedeckt“, teilte das Organ der journalistischen Selbstkontrolle am Dienstag mit. Der Beschwerdeausschuss befand demnach, dass es sich die Polizei gefallen lassen müsse, von der Presse scharf kritisiert zu werden. Der satirische Text habe sich auf strukturelle Probleme bei der Polizei bezogen wie Rassismus, Gewalt oder rechtsradikale Tendenzen. Darüber hatte es im Juni eine breite gesellschaftliche Debatte gegeben.
Wie es in der Mitteilung weiter heißt, verstoße der Text nicht gegen die Menschenwürde einzelner Polizisten. Die Kritik beziehe sich auf eine Berufsgruppe, nicht auf Einzelpersonen. Zudem falle die Polizei nicht unter den Diskriminierungsschutz, wie ihn der Pressekodex etwa für religiöse oder ethnische Minderheiten vorsieht. Dass die Autorin eine Müllhalde für den einzigen geeigneten Ort für Polizisten halte, berühre Geschmacksfragen, über die sich streiten lasse. Die seien aber keine Grundlage für eine ethische Bewertung. Aus der Formulierung zu schließen, dass Polizisten mit Müll gleichgesetzt würden, ist nach Auffassung des Presserats nicht zwingend. Der Text sei ein „drastisches Gedankenspiel“ und lasse verschiedene Interpretationen zu.
Der Artikel erschien, nachdem es Mitte Juni in der Stuttgarter Innenstadt zu Randalen gekommen war, bei denen auch Polizisten angegriffen und verletzt worden waren. Das fiel inmitten einer Debatte um Gewalt und Rassismus bei der Polizei, die durch Vorfälle in den USA ausgelöst wurde, wo Ende Mai der Schwarze George Floyd bei einer Festnahme ums Leben kam, nachdem ein Polizist ihm dabei die Luft abgedrückt hatte. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) reagierte empört auf die Kolumne der taz und kündigte zunächst an, die Autorin anzuzeigen. Das ließ er dann jedoch bleiben und wandte sich wie auch Vertreter der Polizei und andere Bürger an den Presserat.
Auch bei der Berliner Staatsanwaltschaft gingen Anzeigen gegen die Autorin des Textes ein. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur steht eine Entscheidung darüber, ob es zu einem Ermittlungsverfahren kommt, noch aus. Es habe bisher lediglich eine Art Vorprüfung gegeben. Dabei sei es vor allem um die Bedeutung der Meinungsfreiheit in der politischen Auseinandersetzung gegangen. Offenbar ist ein Ermittlungsverfahren demnach aber unwahrscheinlich.
Von: Jonathan Steinert