Trotz der anhaltenden Corona-Pandemie kann der „Marsch für das Leben“ in diesem Jahr stattfinden. Durch die aktuellen Corona-Maßnahmen wird es allerdings einige Besonderheiten geben. So sind eine Maskenpflicht und Abstandsregelungen vorgesehen. Die Veranstalter stünden deshalb im engen Kontakt mit den Berliner Behörden, sagte die Vorsitzende des Bundesverbandes für Lebensrecht, Alexandra Maria Linder.
Erstmalig soll der Marsch am 19. September mit einer einstündigen Kundgebung vorm Brandenburger Tor beginnen. Dort werden die Outbreakband und Bernarda Brunovic erwartet. Ein anschließender Marsch führt drei Kilometer durch Berlin, bevor es einen ökumenischen Gottesdienst geben wird, der vom Berliiner Erzbischof Heiner Koch geleitet wird.
Bereits einen Tag zuvor soll es eine Fachtagung mit dem Thema „Lebensbejahende Bindungen – Grenzen von Autonomie und Selbstbestimmung“ im Hotel Golden Tulip geben.
Lob für Gerichtsurteil gegen Holocaustvergleich
In einer Stellungnahme von Montag begrüßte die Bundesvorsitzende der „Aktion Lebensrecht für Alle“, Cornelia Kaminski, ein kürzlich gefälltes Gerichtsurteil gegen den Abtreibungsgegner Klaus Günter Annen. Das Landgericht Hamburg hatte dem Betreiber der Internetseite „babycaust.de“ untersagt, bei Äußerungen über die Gießener Ärztin Kristina Hänel Schwangerschaftsabbrüche mit dem Holocaust zu vergleichen.
Für Kaminski habe das Gericht „Augenmaß“ bewiesen. „Auch wenn der deutsche Rechtsstaat seiner Verpflichtung zum Schutz des Lebens ungeborener Kinder derzeit nur höchst unzureichend nachkommt, so stellt die Tötung ungeborener Kinder im Mutterleib – anders als die Vernichtung der Juden im Deutschen Reich – doch kein Staatsziel des wiedervereinigten Deutschlands dar.“
Außerdem habe das Landgericht festgestellt, dass Hänel weiterhin für ihr Handeln kritisiert werden dürfe. Darunter fallen Aussagen wie: „Sie, Frau Hänel, töten unschuldige und wehrlose Kinder, ein verabscheuungswürdiges und menschenverachtendes Verbrechen und an ihren Händen klebt Blut, viel Blut.“
Die Gießener Ärztin befeuert seit geraumer Zeit die Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a in Deutschland. Die Ärztin war zuletzt im Dezember 2019 in einem Berufungsprozess zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro wegen Verstoßes gegen den Abtreibungsparagrafen 219a verurteilt worden. Das Landgericht Gießen (Aktenzeichen: 4 Ns – 406 Js 15031/15) urteilte, dass sich die Medizinerin mit Informationen über Abtreibungen, die sie auf ihrer Internetseite veröffentlichte, strafbar gemacht hatte, und verhängte die Geldstrafe.
Von: Martin Schlorke