In einem Brief an die Regierungen der Bundeländer, der dem Christlichen Medienmagazin pro vorliegt, warnen 16 Bundestagsabgeordnete davor, Bordelle wieder zu öffnen. Aktuell sind sie wegen der gültigen Corona-Maßnahmen geschlossen. Prostitution könne in der Pandemie „die epidemiologische Wirkung eines Super-Spreaders“ entwickeln. Social Distancing sei mit sexuellen Handlungen in der Regel nicht vereinbar.
Den unterzeichnenden Abgeordneten von Union und SPD geht es aber noch um mehr. Prostitution sei auch in Nicht-Corona-Zeiten in den meisten Fällen „menschenunwürdig, zerstörerisch und frauenfeindlich“. Entgegen gängiger Klischees arbeiteten die meisten Prostituierten nicht freiwillig, sondern würden getäuscht, erpresst und bedroht. Die Politiker beklagen „das Ausmaß an sexuellen Übergriffen, an massiven physischen und psychischen Verletzungen durch täglich vielfache, erzwungene Penetration“, das Prostituierte erleiden würden.
Abgeordnete wollen Nordisches Modell
Nur 33.000 von geschätzt 400.000 Prostituierten seien registriert, weniger als 100 davon seien als Angestellte sozialversichert. Oftmals wüssten die Behörden nicht, dass es diese Frauen gebe: „Sie sind ihren Zuhältern völlig ausgeliefert.“ Diesen Frauen helfe „ein Verbot des Sexkaufs und eine Tätigkeit/Ausbildung in einem existenzsichernden Beruf“ statt der Wiedereröffnung von Bordellen.
Daher fordern die Verfasser des Briefes die Einführung des sogenannten Nordischen Modells. Dabei wird der Sexkauf unter Strafe gestellt. Freier und Zuhälter würden mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt, während die Prostituierten straffrei blieben. Diesem Modell seien bereits Frankreich, Norwegen, Island und Irland gefolgt, Israel folge im Juli 2020. Zwangsprostitution werde dadurch nicht vollständig verhindert.
Prostitutionsverband fordert Lockerung
Zu den Unterzeichnern gehören neben den CDU-Politikern Hermann Gröhe, Frank Heinrich und Elisabeth Winkelmeier-Becker auch die Sozialdemokraten Leni Breymaier und Karl Lauterbach.
Der „Berufsverband Sexarbeit“ fordert hingegen, Prostitution unter strengen Auflagen wieder zuzulassen. So fordert der Verband in Terminwohnungen, Wohnwagen und anderen Stätten eine Mund-Nasen-Masken-Pflicht für Freier und Prostituierte und den Verzicht auf „gesichtsnahe Dienstleistungen“. „Kundendaten“ sollten zum Zwecke der Corona-Nachverfolgung vier Wochen lang aufgehoben werden. Bei der Begrüßung solle der Freier eine desinfizierte Maske erhalten. Auf dem Straßenstrich sollten Prostituierte zwei Desinfektionsfläschchen, genügend Masken, Abfallbeutel sowie „Zettel und Stift für die Kontaktdatenaufnahme“ mit sich führen.
Von: Nicolai Franz