Gottesdienste könnten Anfang Mai wieder stattfinden

Schon Anfang Mai könnte es wieder Gottesdienste geben – wenn Bund, Länder und Religionsgemeinschaften sich auf Auflagen einigen können. Welche Regeln dafür gelten sollen, soll sich in den kommenden Tagen entscheiden.
Von Nicolai Franz
Bis in Kirchen wieder vollständige Normalität herrscht, wird wohl noch einige Zeit vergehen.

Vertreter aus Bund und Ländern wollen in den kommenden Tagen zusammen mit den Religionsgemeinschaften ein Konzept entwickeln, um das Gottesdienstverbot schrittweise zu lockern. Dieses Konzept soll als Grundlage für die nächste Besprechung der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung am 30. April dienen. Das teilte das Bundesinnenministerium (BMI) am Freitagmittag mit.

Das BMI will darin erarbeiten, „in welchen Schritten und unter welchen Voraussetzungen Gottesdienste, Seelsorge und Trauerfeiern unter Einhaltung der strengen Anforderungen des Gesundheits- und Infektionsschutzes bald nach dem 30. April 2020 möglich sein können“.

„Stufenweise“ Lockerung des Gottesdienstverbotes

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, begrüßte das Vorhaben, das die Vertreter der großen Religionen zusammen mit Innen-Staatssekretär Markus Kerber und Delegierten aus den drei Bundesländern Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Hamburg am Freitag beschlossen haben.

Die Kirche habe die Anti-Corona-Maßnahmen von Anfang an mitgetragen, so Bedford-Strohm. Er verwies aber zugleich darauf, dass viele Gläubige die Einschränkungen vor allem in der Kar- und Osterzeit „als sehr schmerzlich empfunden“ hätten. Deshalb begrüße er es, dass Gottesdienste nun „stufenweise“ wieder ermöglicht werden sollten. Der Ratsvorsitzende beschrieb es als „Konsens“, „dass Gottesdienste unter Einhaltung hygienischer Regelungen und Mindestabstände, zu denen die EKD bereits konkrete Vorschläge gemacht hat, möglichst bald nach dem 30. April erlaubt sein sollen“. Das sei Ausdruck eines „allenthalben besonnenen Umgangs mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung“.

Der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK), Georg Bätzing, hatte es im Vorfeld der Beratungen als „Enttäuschung“ bezeichnet, dass der Staat bisher noch keine öffentlichen Gottesdienste erlaubt hat, obwohl viele Geschäfte wieder öffnen dürften. Bätzing erklärte am Freitag: „Die Gläubigen werden dieses Signal als Zeichen der Hoffnung zu schätzen wissen, leiden doch viele von ihnen gerade in diesen Zeiten der Unsicherheit und der Vereinzelung sehr unter den bisher geltenden und von uns aus voller Überzeugung mitgetragenen Beschränkungen ihrer religiösen Praxis.“

Die DBK hat bereits konkrete Vorschläge veröffentlicht. Darin will sich die Kirche unter anderem zur Einhaltung von Abstandsregeln verpflichten (zum Beispiel durch markierte Plätze) und gewährleisten, dass es am Eingang kein Gedränge gibt. Einen Ausschluss bestimmter Personengruppen wie älterer Menschen lehnt die Katholische Kirche ab.

Eine repräsentative Umfrage des Instituts Insa für die katholische Zeitung Tagespost zwischen dem 10. und 13. April ergab, dass nur zwölf Prozent der Deutschen dafür sind, dass Gottesdienste wieder stattfinden dürfen. Unter den Katholiken befürworteten 15 Prozent eine Aufhebung des Verbotes, unter Protestanten 13 Prozent.

Von: Nicolai Franz

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